Erbpachtgrundstück und 7/10 Grenze

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Moderator: Alfred_Hilbert

miezekatze
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Erbpachtgrundstück und 7/10 Grenze

Beitragvon miezekatze » 11.08.2017, 10:11

Hallo,

ich habe folgende Frage. Es wird ein Gebäude das auf einem Erbpachtgrundstück gebaut wurde versteigert. Im Gutachten werden folgende Verkehrswerte festgesetzt 200 000€ falls die Erbpacht monatlich bezahlt wird und 240 000€ falls die Erbpacht in einem Betrag für die restliche Zeit von 89 Jahren (99 Jahre - 10 Jahre alter des Vertrages bzw. des Hauses) bezahlt wird. In der Versteigerung wird die 7/10 Grenze beantragt. Von welchem Verkehrswert wird diese Grenze berechnet, von 200 000€ oder 240 000€...??

Gruß

Addi
Beiträge: 1108
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Erbpachtgrundstück und 7/10 Grenze

Beitragvon Addi » 11.08.2017, 16:44

Es verhält sich wie folgt:
Die ermittelten Verkehrswerte (VW) gehen von 2 unterschiedlichen Fallkonstellationen aus.
Bleibt die Erbbauzinsreallast in Abt. II bestehen, muß vom Ersteher somit übernommen werden, mit der Verpflichtung der jährlichen Erbbauzinszahlung, dann wird der VW auf 200.000,-€ festgesetzt und dieser Wert ist für dir 5/10 und die 7/10 Grenze maßgebend.
Bleibt die Erbbauzinsreallast nicht bestehen entweder weil diese nachrangig dem Grundpfandrechtsgläubiger ist oder dessen Erlöschen beantragt wird, dann ist dieses Recht zu kapitalisieren und dieser Kapitalwert wurde hier mit 40.000,-€ bewertet und erhöht somit das Geringste Gebot - rechnerisch -, nicht unbedingt den VW.
Massgeblich ist immer der VW, den das Vollstreckungsgericht festsetzt, n i c h t unbedingt der Wert, den der Gutachter ermittelt....
Letztendlich sollten Sie den/die zuständige Rechtspfleger/in bei dem Vollstreckungsgericht aufsuchen und befragen, da meine Ferndiagnose nicht unbedingt auch Ihren Fall richtig beurteilen kann.


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