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Wird das Gericht den Räumungschutzantrag ablehnen?
Verfasst: 24.07.2017, 00:25
von Samar71
Wir möchten ein Haus mit Einliegewohnung für eigene Nutzung ersteigern. Aber gibt es die Gefahr, dass der Besitzer (allein wohnender da Rentner) den Räumungschutz bekommt. Er kann einen ärztlichen Attest erhalten, dass er psychisch unstabil ist oder sogar geistige Krankheit hat.
In dieser Situation werden wir dann platt, denn wir dann unsere Kredit nicht bezahlen können und das Haus mit solchem Besitzer überhaupt nicht wieder verkaufen, weil kauft doch es niemand. Wir haben dazu drei kleine Kinder und nur einen Arbeitender in unserer Familie (meinen Mann).
Die Frage ist: haben wir dann Chansen, dass das Gericht unsere Seite nimmt und seinen Räumungschutzantrag ablehnt.
Re: Wird das Gericht den Räumungschutzantrag ablehnen?
Verfasst: 24.07.2017, 09:48
von Addi
.....
zunächst, bleibt es ja dahingestellt, ob sie den Zuschlag auf ein Meistgebot erhalten oder jemand anderes. Auch ist es überhaupt noch nicht spruchreif ob der Schuldner überhaupt einen Räumungsschutzantrag stellt.
Angenommen alles trifft zu, sind die Gründe des Räumungsschutzantrages immer individuell zu prüfen und zu bewerten. Hat der Schuldner im laufenden Versteigerungsverfahren bereits Schutzanträge gestellt kann auch davon ausgegangen werden, dass er einen Räumungsschutzantrag stellt. Über diesen Antrag entscheidet jedoch das Vollstreckungsgericht separat nicht das Versteigerungsgericht (andere Zuständigkeit).
wird dem Antrag entsprochen bedeutet dies nicht unbedingt eine "absolute Sperre" auf Dauer, sondern i.d.R. befristet, bis ein angemessener anderer Wohnraum gefunden wird.
Oftmals wird auch versucht mit einem Vollstreckungsschutzantrag den Zwangsversteigerungstermin zu torpedieren, damit dieser aufgehoben wird...
Einen generellen, allgemein gültigen Rat kann hier leider nicht gegeben werden...
Re: Wird das Gericht den Räumungschutzantrag ablehnen?
Verfasst: 25.07.2017, 12:30
von Samar71
Vielen dank Addi. Wir schätzen sehr Ihre Hilfe. Wird das Vollstreckungsgericht unsere Situation auch anschauen bevor es Zustimmung für den Räumungsschutzantrag gibt?
Re: Wird das Gericht den Räumungschutzantrag ablehnen?
Verfasst: 25.07.2017, 15:37
von Addi
...
Natürlich,
wie üblich wird das Vollstreckungsgericht sachlich und unabhängig bei Würdigung beidseitiger Interessen eine Entscheidung treffen.
die Gefahr besteht eher in dem Vollstreckungsschutzantrag vor dem Zwangsversteigerungstermin.
Nach Erteilung des Zuschlages sind die Chancen für den alten Eigentümer im Grund schlechter, da Räumungsschutz nicht auf Dauer gewährt wird.
Es kann jedoch immer durch persönliche Kontaktaufnahme nach der Zuschlagserteilung versucht werden, dem alten Eigentümer auch bei der neuen Wohnungssuche und/oder dem Umzug zu helfen....
Re: Wird das Gericht den Räumungschutzantrag ablehnen?
Verfasst: 27.07.2017, 12:19
von Samar71
Vielen Dank nochmals, Ihre Antwort hat uns alles erklärt. Wie Sie sagen, sieht man, wie unser ZV laufen wird...