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Startseite

Verfasst: 24.06.2017, 12:31
von Oeddel
Ich bin ganz neu dabei und würde gerne auf die Startseite gelangen. Komme aber immer nur Themenliste. Wollte mich erst einmal in Ruhe einlesen. Help Bitte

Re: Startseite

Verfasst: 24.06.2017, 15:40
von Oeddel
Habe unter versteigerungspool.de die Informationen gefunden. Nun eine weitere Frage:
Besteht zu Beginn der Versteigerung das niedrigste erste Bargebot in seiner Höhe nur aus den vom Erwerber zu übernehmenden offenen Forderungen oder ist es ein festgelegtes erstes Gebot plus die Forderungen ?

Re: Startseite

Verfasst: 24.06.2017, 15:40
von Addi
Guten Tag,

" Zwangsversteigerung- Alle Themen" ist die Startseite zum Forum.....
Ansonsten einloggen unter " ZV- Forum.de"

Erstes Bargebot

Verfasst: 24.06.2017, 17:54
von Oeddel
Besteht das erste Mindest-Bargebot nur aus den zu übernehmenden Lasten des künftigen Erwerbers oder hat es noch ein Summe on top ?

Grundstücksabgaben

Verfasst: 24.06.2017, 18:33
von Oeddel
Sind rückständige Grundstücksabgaben eine offene Forderung, die vom Erwerber nach Ersteigerung zu zahlen sind ?

Re: Startseite

Verfasst: 25.06.2017, 14:33
von Addi
....
Zu ihren Fragen....
Es gibt keine grundsätzliche feste Beträge, die in einem sogenannten "Geringsten Gebot" (GG) enthalten sind.
Das GG umfasst immer 2 separate Bereiche.
A : den bestehenbleibenden Teil der Rechte aus Abteilung II und III des Grundbuches, die zu übernehmen sind.
Da aber zu 80% und höher meist von den bestrangigen Grundpfandrechtsgläubigern das Verfahren
betrieben wird, bleibt meist kein Recht bestehen welches der Meistbietenden übernehMen muß.
B: dem bar zuahlenden Teil des GG. Hier ist all das aufzunehmen, was bar von dem Meistbietenden zu zahlen
ist. Das sind zunächst die Verfahrenskosten, meist laufende und bis zu zweijährig rückständige
Grundbesitzabgaben, bei Wohnungseigentum oft laufende und rückständige Hausgeldzahlungsanspche bis
zu 5 % vom Verkehrswert und eventuell laufende Zinsen eines bestehenbleibenden Grundpfandrechtes.
Die Grundbesitzabgaben sind also nicht zusätzlich zu zahlen oder doppelt enthalten, sondern werden aus
dem baren Meistgebot gedeckt. Nur die Beträge die ab dem Zuschlag anfallen treffen den Meistbietenden
dann für die Zukunft.