Zuschlagsaussetzung
Verfasst: 28.05.2017, 14:39
von joh198
bin Meistbietender bei Zwangsversteigerung Immobilie, Gericht verkündet dies nach Ende Biethalbestunde und dann beantragt Gläubiger Zuschlagsaussetzung, Gericht bewilligt diese für 2 Wochen,Schuldner bezahlt 3 tage vorher, Gläubiger stellt ein, Gericht verkündet bei Termin Zuschlagsversagung, ist dies rechtens, für den Meistbietenden alle Rechte sozusagen erloschen?
Re: Zuschlagsaussetzung
Verfasst: 29.05.2017, 09:16
von Addi
...
die Antwort auf die Frage "ob dies rechtens ist", ist zumindest darin zu sehen, dass das Gericht dem Antrag der Gläubigerin gefolgt ist, und aufgrund dessen Einstellungsantrag den Zuschlag auf ihr Meistgebot versagt hat, gem. §§ 31,33 ZVG.
Gründe hierfür muss ein Gläubiger nicht angeben, wenn er zwischen Versteigerungstermin und Zuschlagsverkündungstermin die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligt.
Aber,
der Antrag auf einen gesonderten Zuschlagsverkündungstermin war von dem Gläubiger im Termin zu begründen und ihnen hätte das Gericht die Möglichkeit geben müssen zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Sie hätten auf eine Zuschlagserteilung bestehen können-als Gegenantrag-, wenn und soweit ihr Gebot zuschlagsfähig war
(über 5/10, ggfls. 7/10 vom Verkehrswert).
Dann hätte das Gericht direkt im Versteigerungstermin entscheiden müssen ob ein gesonderter Verkündungstermin angesetzt wird oder aber eine Zuschlagserteilung erfolgen kann.
Da dies vermutlich nicht geschehen ist, können sie gegen den Zuschlagsversagungsbeschluss die sofortige Beschwerde erheben und einlegen.
Hilft das Vollstreckungsgericht vorab nicht der Beschwerde ab, geht die Sache zum Landgericht, welches über ihre sofortige Beschwerde entscheidet...
Erst mit dieser Entscheidung steht fest, ob die Zuschlagsversagung wie eine einstweilige Verfahrenseinstellung wirkt oder aber ihnen der Zuschlag zu erteilen war....