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Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 12.04.2017, 20:43
von meier1
Ich bin Mitglied in einer Erbengemeinschaft eines Grundstücks. Mir gehören 90 % des Grundstücks. Die restlichen 10 % gehören jemand anderem. Diese Person möchte die Zwangsversteigerung. In dieser Zwangsversteigerung würde ich dann die restlichen 10% kaufen.

Meine Frage lautet:
In der Zwangsversteigerung wird ja das komplette Grundstück verkauft. Muss ich dann für das komplette Grundstück Grunderwerbssteuer bezahlen oder nur für die 10 %, die ich kaufen möchte??

Ich möchte natürlich nicht für das komplette Grundstück Grunderwerbssteuer bezahlen, weil es mir ja sowieso schon zu 90% gehört.

Ich möchte die Grunderwerbssteuer möglichst niedrig halten.
Bisher konnte ich mich mit dem Inhaber der 10% nicht über einen Kauf einigen (leider).

Ich habe gelesen, dass ich dies mit dem "kleinen Antragsrecht" erreichen kann. Stimmt das? Was würdet ihr mir empfehlen?

Danke für Hilfe.

Re: Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 13.04.2017, 08:52
von Addi
....unabhängig vom Verlauf einer TV, ist diese immer die "schlechteste" Alternative Grundstücksanteile zu erwerben.
Die Kosten für das Verfahren und das Verkehrswertgutachten rechtfertigen es meist nicht. Zu 70% erfolgt meist vorab dann doch noch eine Einigung und es kommt nicht zur Versteigerung.
Alternativ könnte vorab ein preiswerteres Gutachten in Auftrag gegeben werden, damit der 10% Anteilseigentümer eine reele Werrtvorstellung hat und ein Angebot akzeptiert......
Bei dem kleinen Antragsrecht können sie als Miteigentümer nur den Antrag auf TV der 10% beantragen, dann wird auch nur dieser Anteil versteigert....was für Aussenstehende unattraktiv ist, weil ja niemand nur Anteilseigentümer werden möchte.....
Diesen könnten sie dann sogar für nur 50% des Verkehrswertes erwerben, wenn keinerlei Grundpfandrechte bestehenbleiben und mit zu übernehmen sind und kein weiterer Interessent mitbietet.....
Nach meiner Kenntnis zahlen sie auch nur die Grunderwerbssteuer für den Anteil den sie "neu" erwerben....aber bitte hier eine genauerer Auskunft bei der Grunderwerbssteuer ihres Finanzamtes erfragen....

Re: Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 13.04.2017, 10:48
von meier1
Besten Dank für deine hilfreiche Antwort Addi. Damit hast du mir schon weitergeholfen.

Ich kenne mich damit nicht so gut aus:

In diesem Fall wäre es doch das beste für mich, wenn ich das kleine Antragsrecht nutze, oder??
Dann werden nur die 10% des Grundstücks zwangsversteigert. Da niemand diese 10 % haben möchte, könnte ich dann diese 10% des Grundstücks zu einem viel geringeren Preis als den Verkehrswert kaufen, richtig?
Dann wäre das doch auf jeden Fall die beste Alternative für mich, oder?

Ich selbst würde kein Gutachten in Auftrag geben, weil ich genau weiß wie viel das Grundstück wert ist.

Für mich ist noch die Frage wichtig, ob ich die Grunderwerbssteuer auf das gesamte Grundstück oder nur auf die 10%, die ich kaufen will, zahlen muss. Damit ich beim Finanzamt nachfragen kann: Welche Abteilung des Finanzamtes ist dafür zuständig?

Wie übe ich das kleine Antragsrecht aus? Muss ich während der Zwangsversteigerung den Antrag stellen oder schon vorher? Ich konnte dazu bei Google kaum etwas finden. Habt ihr einen Link, wo ich das alles nachlesen kann?

Danke für Hilfe.

Re: Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 13.04.2017, 14:30
von Addi
...
Nein, Google oder ander Suchmaschinen können da keine Antwort geben, deshalb gibt es ja dieses Forum hier von immobilienpool.de
Der Antrag auf TV kann formlos, schriftlich- zweifach- gestellt werden zB so:

​Absender:
​​Name
​​Strasse

An das​​Ort
Amtsgericht Xy
- Zwangsversteigerungsabteilung -​

Antrag auf Teilungsversteigerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Teilungsversteigerung folgenden Grundbesitzes:
Grundbuch von: ​Blatt-Nr.:
Und zwar nur hinsichtlich des 10% igen Anteils von xz
(genauere Bezeichnung des Grundbesitzes, Flurstücks-Nr. usw)
Die Anschriften der weiteren Eigentümer lauten:

Ort, Datum​Unterschrift

.....

Hinsichtlich der Grunderwerbssteuter wende sie sich an die zuständige Grunderwerbsstelle ihres Finanzamtes.
Ansonsten ist es so wie sie es richtig verstanden und beschrieben haben...
Frohe Ostern
wünscht allen Addi

Re: Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 13.04.2017, 15:44
von meier1
vielen Dank Addi für deine hilfreiche Antwort.

Eine Frage hätte ich noch:

Kann ich auch gegen den Willen des Eigentümers, der die 10% des Grundstücks besitzt, die Teilungsversteigerung von seinen 10% beantragen?

Also mal angenommen der Eigentümer der 10% will seine 10% behalten und will gar nicht verkaufen. Kann ich dann, weil mir die 90% des Grundstücks gehören einfach so gegen seinen Willen beantragen, dass nur seine 10% zwangsversteigert werden? Meine 90% sollen natürlich nicht zwangsversteigert werden.

Ich habe deinen Beitrag so verstanden, dass das geht. Ich habe kaum Ahnung davon, daher frage ich lieber nochmal nach.

dank

Re: Teilungsversteigerung: muss ich beim Kauf für meinen eigenen Anteil Grunderwerbsteuer zahlen?

Verfasst: 13.04.2017, 18:42
von Addi
.....
Ja, die Möglichkeit den entsprechenden Antrag auf TV nur der 10% besteht, wie umgekehrt, der Antrag ds anderen Miteigentümers für ihre 90%......