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Zweittermin

Verfasst: 21.03.2017, 18:33
von fidelio1
Hallo :) ich verfolge seit einiger Zeit die Termine für Zwangsversteigerungen auf http://zvg-portal.de. Ist es hier prinzipiell erkennbar, ob es sich jeweils um einen Erst- oder Zweittermin handelt und falls ja, woran? Falls diese Unterscheidung auf diesem Portal nicht möglich ist, wie kann man an diese Information gelangen?

Viele Grüße und vielen Dank! fidelio

Re: Zweittermin

Verfasst: 21.03.2017, 20:37
von Addi
...
Sie können es durch Kontakt zum jeweiligen Versteigerungsgericht erfahren, dort wird man Ihre Nachfrage entsprechend beantworten....
Letztlich bleibt es gleich ob 1., 2., 3. oder 4. Termin...
Die Wertgrenzen 5/10 oder 7/10 können im 1. Termin fallen aber auch erst im 4. Termin, je nach dem wie ein Termin verläuft und die betreibende Gläubigerin hierauf reagiert....

Re: Zweittermin

Verfasst: 22.03.2017, 22:05
von Burgi
Kommt es erfahrungsgemäß auch bei Immobilien in den Zentren von Köln/Hamburg/München zu Zweit- und Drittterminen? Falls ja, welche Gründe könnte das haben, außer einem zu niedrigen Gebot aus Sicht des Gläubigers. Ich habe bisher erst eine Versteigerung miterlebt - und da wurden ruckzuck Gebote weit über dem ermittelten VW geboten, dass einem fast schwindelig wurde.

Gutes und informatives Forum nebenbei!

Re: Zweittermin

Verfasst: 23.03.2017, 00:53
von fidelio1
Vielen Dank für die Information :D

Re: Zweittermin

Verfasst: 23.03.2017, 16:08
von Addi
Kommt es erfahrungsgemäß auch bei Immobilien in den Zentren von Köln/Hamburg/München zu Zweit- und Drittterminen?
Falls ja, welche Gründe könnte das haben, außer einem zu niedrigen Gebot aus Sicht des Gläubigers.
....
Beispiel: mehrere WEG Einheiten in einem nachträglich umgewandelten MFH. Die WEG sind von unterschiedlichen Gläubigern finanziert, die Eigentumsverhältnisse betreffen mehrere Schuldner. Eine WEG-Verwaltung ist nicht eingerichtet. Ein Gesamtausgebot ist in den Einzelverfahren nicht möglich. Auch die Gläubiger haben unterschiedliche Befriedigungserwartungen...
Hier ist es tatsächlich vorgekommen, dass vier Einheiten von fünfen versteigert wurden und bei einem Objekt im 4.Termin gem. § 77 Abs.2 ZVG das Verfahren aufgehoben werden musste.
Sicherlich gibt es noch weitere praktische Gründe.
Die Regel ist es nicht. Gut verwertbare Objekte gehen meist bereits vor einem Versteigerungstermin "über den Ladentisch".

Ich habe bisher erst eine Versteigerung miterlebt - und da wurden ruckzuck Gebote weit über dem ermittelten VW geboten, dass einem fast schwindelig wurde.

Ja so ist es zunehmend. Die Nachfrage übersteigt das gesamte Angebot. Geldanlagen in "Betonanlagen" boomen an Rhein und Ruhr.
Aber im "Osten der Republik" soll es noch viele, viele freie Objekte geben. :)

Re: Zweittermin

Verfasst: 24.03.2017, 15:42
von Burgi
Danke für die ausführliche Antwort :)