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Hilfe für Verteilungstermin

Verfasst: 13.03.2017, 13:30
von Pilgrim
Hallo,
Habe da Mal eine wichtige Frage .
Angenommen ich möchte unser eigenes Haus ersteigern. Dieses Haus ist mit einer GBR im Grundbuch eingetragen, wobei mir 70% gehören und 30% meinem Bruder. Das Haus ist Schuldenfrei. Keine Einigung in Sicht, also Teilungsversteigerung.
Angenommen ich würde jetzt mitbieten und mein Haus ersteigern. Muss ich dann zwangsläufig den vollen Kaufbetrag beim Amtsgericht zum Verteilungstermin hinterlegen, von dem mir ja 70%
Gehören? Oder reicht es die 30% plus die 10% die man ja vorher hinterlegt, dort einzuzahlen , weil ja die Kosten für das Amtsgericht gedeckt sein müssen etc. Wie bzw was kann man machen um dies so zu bewerkstelligen?
Hat jemand hier Erfahrungen ?
Würde mich sehr über ihre Hilfe freuen.
Mfg
Pilgrim

Re: Hilfe für Verteilungstermin

Verfasst: 13.03.2017, 16:45
von Addi
...
Da hinsichtlich der GbR die Anteile der Gesellschafter an dem Grundstück so versteigert werden können, wie sich der Grundbuchstand darstellt, können Sie den Antrag auf "Teilungsversteigerung" TV, aufgrund des kleinen Antragsrechts hinsichtlich der 30% -Anteils Ihres Bruders beantragen.....dann wird nur dieser Anteil versteigert.
Sollte jedoch Ihr Bruder umgekehrt den gleichen Antrag hinsichtlich Ihres 70% Anteils stellen, so würde dann letztlich das gesamte Grundstück zur TV anstehen.....
Geboten wird das Geringste Gebot, bei unbelasteten Grundbesitz ist im 1.Termin auf jeden Fall die 5/10 Grenze zu berücksichtigen.
Wenn dann hinsichtlich des Erlöses (Übererlöses) für die Gesellschafter eine Auskehrung erfolgen kann und sie beide sich einigen WIE die Auszahlung zu erfolgen hat, müßten Sie dann nur den Anteil für den Bruder finanzieren und zahlen, hinsichtlich des Eigenanteils geben Sie eine schriftliche Befriedigungserklärung ab, müssten diese nicht mit finanzieren.
Achtung: diese Variante ist nur möglich, wenn und soweit sie sich über die Aufteilung des Übererlöses einigen.
Erfolgt keine Einigung müssten Sie voll finanzieren und zunächst voll zahlen.....
Der Übererlös würde dann unverteilt bei der Hinterlegungsstelle deS Amtsgerichtes hinterlegt.....