Stockwerkseigentum nach badischem Recht
Verfasst: 13.11.2009, 18:56
Hallo,
bei einer ZV wird ein Stockwerkseigentum nach badischem Recht angeboten (Haushälfte). Die Besitzer des anderen Stockwerkseigentums wollen nicht verkaufen, obwohl es leer steht. Übrigens war ihnen das zu versteigernde SE vorher angeboten worden, der Preis war ihnen aber zu hoch. Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1. Erlischt bei einer ZV das Vorkaufsrecht der anderen Stockwerkseigentümer automatisch? Oder kann es mir bei einem zu günstigen Preis passieren, dass die anderen Eigentümer das Vorkaufsrecht ausüben?
2. Falls die anderen Eigentümer auf das Vorkaufsrecht verzichtet haben sollten: Wenn ich gezwungen sein sollte, das von mir ersteigerte SE wieder zu verkaufen, lebt dann das Vorkaufsrecht der anderen Partei wieder auf?
Vielen Dank für eure Antworten
tobi
bei einer ZV wird ein Stockwerkseigentum nach badischem Recht angeboten (Haushälfte). Die Besitzer des anderen Stockwerkseigentums wollen nicht verkaufen, obwohl es leer steht. Übrigens war ihnen das zu versteigernde SE vorher angeboten worden, der Preis war ihnen aber zu hoch. Mir stellen sich nun folgende Fragen:
1. Erlischt bei einer ZV das Vorkaufsrecht der anderen Stockwerkseigentümer automatisch? Oder kann es mir bei einem zu günstigen Preis passieren, dass die anderen Eigentümer das Vorkaufsrecht ausüben?
2. Falls die anderen Eigentümer auf das Vorkaufsrecht verzichtet haben sollten: Wenn ich gezwungen sein sollte, das von mir ersteigerte SE wieder zu verkaufen, lebt dann das Vorkaufsrecht der anderen Partei wieder auf?
Vielen Dank für eure Antworten
tobi