3 Termin wann?
Verfasst: 25.02.2017, 22:57
Hallo und Lob für dieses Forum.
Zu meinem Anliegen,
es geht um ein Objekt das sich seit 2014 in der Z.v. befindet.
Objekt laut Gutachten aus 2013 V.k.w. 160.000.
Erster Termin Mai 2016 vermutlich kein Gebot.
Zweiter Termin November 2016 die 5/10 bzw 7/10 entfallen Gebot unter möglich
laut Z.v in Amtsblatt.Gläubiger (Bank) erklärt in Termin bei Gebot 112.000 sofort Zuschlag möglich
mit lastenfreier Übernahme(Grundschuld 220.000).
Ein Gebot von 80.000 mein Gebot 81.000 Gläubiger hin und her.
Somit mein Gebot das Höchstgebot.
Antrag von mir Zuschlagserteilung der Gläubiger lässt einstellen.
Drei Wochen später Post von Gericht das Zuschlag wie in Termin usw. nicht erteilt.
Kurze Zeit später, da etwas durcheinander wärend Termin herschte meine Nachfrage bei Gläubiger was jetzt wäre mit Objekt, die Antwort das Objekt kommt erneut zur Z.v,wann noch nicht bekannt liegt an Gericht.
Anfrage ob freihändig würde 100.000 bei Lastenfreiheit zahlen Antwort der Gläubiger(Bank) leider nicht möglich.
Nun erfahren, das ein Makler im Bietverfahren anbietet für Mindestgebot 131.000.
Nachfrage bei Gläubiger hätten nichts damit zu tun, der Eigentümer befindet sich in der Insolvenz wie Sie wissen.
Nachfrage bei Gericht, wann Objekt erneut in Z.v kommt, da Interesse und um weitere Kosten für alle Beteiligten zu sparen,kommt Antwort von Gericht,derzeit unterbesetzt viele Altfälle usw.
Das Objekt befindet sich seit 2014 in der Z.v meine Frage
GIBT ES HIER FRIST,BIS WANN DANN ERNEUT IN Z.v SEIN MUSS ODER KANN.
Danke und Gruss :
Zu meinem Anliegen,
es geht um ein Objekt das sich seit 2014 in der Z.v. befindet.
Objekt laut Gutachten aus 2013 V.k.w. 160.000.
Erster Termin Mai 2016 vermutlich kein Gebot.
Zweiter Termin November 2016 die 5/10 bzw 7/10 entfallen Gebot unter möglich
laut Z.v in Amtsblatt.Gläubiger (Bank) erklärt in Termin bei Gebot 112.000 sofort Zuschlag möglich
mit lastenfreier Übernahme(Grundschuld 220.000).
Ein Gebot von 80.000 mein Gebot 81.000 Gläubiger hin und her.
Somit mein Gebot das Höchstgebot.
Antrag von mir Zuschlagserteilung der Gläubiger lässt einstellen.
Drei Wochen später Post von Gericht das Zuschlag wie in Termin usw. nicht erteilt.
Kurze Zeit später, da etwas durcheinander wärend Termin herschte meine Nachfrage bei Gläubiger was jetzt wäre mit Objekt, die Antwort das Objekt kommt erneut zur Z.v,wann noch nicht bekannt liegt an Gericht.
Anfrage ob freihändig würde 100.000 bei Lastenfreiheit zahlen Antwort der Gläubiger(Bank) leider nicht möglich.
Nun erfahren, das ein Makler im Bietverfahren anbietet für Mindestgebot 131.000.
Nachfrage bei Gläubiger hätten nichts damit zu tun, der Eigentümer befindet sich in der Insolvenz wie Sie wissen.
Nachfrage bei Gericht, wann Objekt erneut in Z.v kommt, da Interesse und um weitere Kosten für alle Beteiligten zu sparen,kommt Antwort von Gericht,derzeit unterbesetzt viele Altfälle usw.
Das Objekt befindet sich seit 2014 in der Z.v meine Frage
GIBT ES HIER FRIST,BIS WANN DANN ERNEUT IN Z.v SEIN MUSS ODER KANN.
Danke und Gruss :