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Gebotsanfechtung nach Beeinflussung

Verfasst: 05.11.2009, 21:30
von Bea
Hallo zusammen,
bei der Versteigerung hat die Bank einen von 2 Bietern damit gelockt, dass bei Zuschlag die Bank dem Bieter einen Teil des Betrages zurückerstattet.
Leider haben wir das erst nachher erfahren. Ist das ein ausreichender Grund für eine Gebotsanfechtung?
Danke bereits vorher für die Antwort
Bea

Re: Gebotsanfechtung nach Beeinflussung

Verfasst: 06.11.2009, 07:59
von Rudolf_Roenisch
Guten Morgen Bea,

solche Vereinbarungen sind durchaus üblich und begründen per se grundsätzlich keinen Anfechtungsgrund. Der Schuldnerschutz wird hierduch nicht gefährdet, da sich die Bank den Betrag, welchen Sie dem Bieter anschließend zurückerstattet, so anrechnen lassen muss, als hätte sie ihn auch tatsächlich erhalten. Das heißt wegen dieses Betrags kann sie anschließend nicht mehr gegen den Schuldner vollstrecken.

Eine Anfechtung kommt gegebenenfalls lediglich für den Bieter selbst in Betracht und zwar dann, wenn die Bank sich anschließend nicht an die getroffene Vereinbarung hält.

Re: Gebotsanfechtung nach Beeinflussung

Verfasst: 07.11.2009, 18:01
von Bea
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Schade das es nicht geht.

Grüße von bea