Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV
Verfasst: 24.12.2016, 23:39
Hallo zusammen und frohe Weihnachten
Ich habe eine Frage, vielleicht können mir hier einige Nutzer helfen
Kurz zur Situation:
Ich habe kürzlich ein Haus ersteigert.
Dann habe ich kurz nach dem Versteigerungstermin einen Hinterlegungsantrag gestellt und den entsprechenden Betrag (Teilbetrag des Kaufpreises) bei der Hinterlegungsstelle vorab hinterlegt, um Zinsen zu sparen.
Die restliche Summe habe ich 1 Woche vor dem Verteilungstermin (der war am 20.12.2016) überwiesen.
Grundsteuer habe ich auch fristgerecht gezahlt.
Jetzt kommt heute ein Schreiben von der Hinterlegungsstelle bei mir an, auf dem steht, dass die Hinterlegungsstelle die vorab hinterlegte Summe an mich zurückzahlen soll!?
Zitat: "Sehr geehrter Empfänger dieses Schreibens! Die Oberjustizkasse in Hamm ist angewiesen worden aus der Masse xxxxx€ Kapital an Sie auszuzahlen. Der Betrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen"
xxxxx€ ist genau der Betrag, den ich mit dem Hinterlegungsantrag vorab hinterlegt hatte.
Was hat das zu bedeuten?
Ich dachte der Kaufpreis (also meine vorab hinterlegte Summe und der Restbetrag) wird vom Gericht nach dem Verteilungstermin an die entsprechenden Empfänger (Gläubigerbank/vorheriger Eigentümer etc..) verteilt. Aber scheinbar bekomme ich jetzt das Geld zurück?!
Liegt hier vielleicht ein Irrtum vor?
Ist die Versteigerung irgendwie doch noch im nachinein "abgebrochen" worden? (Ich habe nichts entsprechendes gehört)
Habe ich vielleicht irgendwas wichtiges vergessen?
Vielleicht kann ja jemand helfen, beim Gericht werde ich wohl bis zum 02.01. nichts erfahren und bin jetzt tierisch nervös, dass da irgendwas schief gelaufen ist.
Vielen Dank!
Ich habe eine Frage, vielleicht können mir hier einige Nutzer helfen
Kurz zur Situation:
Ich habe kürzlich ein Haus ersteigert.
Dann habe ich kurz nach dem Versteigerungstermin einen Hinterlegungsantrag gestellt und den entsprechenden Betrag (Teilbetrag des Kaufpreises) bei der Hinterlegungsstelle vorab hinterlegt, um Zinsen zu sparen.
Die restliche Summe habe ich 1 Woche vor dem Verteilungstermin (der war am 20.12.2016) überwiesen.
Grundsteuer habe ich auch fristgerecht gezahlt.
Jetzt kommt heute ein Schreiben von der Hinterlegungsstelle bei mir an, auf dem steht, dass die Hinterlegungsstelle die vorab hinterlegte Summe an mich zurückzahlen soll!?
Zitat: "Sehr geehrter Empfänger dieses Schreibens! Die Oberjustizkasse in Hamm ist angewiesen worden aus der Masse xxxxx€ Kapital an Sie auszuzahlen. Der Betrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen"
xxxxx€ ist genau der Betrag, den ich mit dem Hinterlegungsantrag vorab hinterlegt hatte.
Was hat das zu bedeuten?
Ich dachte der Kaufpreis (also meine vorab hinterlegte Summe und der Restbetrag) wird vom Gericht nach dem Verteilungstermin an die entsprechenden Empfänger (Gläubigerbank/vorheriger Eigentümer etc..) verteilt. Aber scheinbar bekomme ich jetzt das Geld zurück?!
Liegt hier vielleicht ein Irrtum vor?
Ist die Versteigerung irgendwie doch noch im nachinein "abgebrochen" worden? (Ich habe nichts entsprechendes gehört)
Habe ich vielleicht irgendwas wichtiges vergessen?
Vielleicht kann ja jemand helfen, beim Gericht werde ich wohl bis zum 02.01. nichts erfahren und bin jetzt tierisch nervös, dass da irgendwas schief gelaufen ist.
Vielen Dank!