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Fragen zu Grundbucheintrag, Besichtigung etc. etc. Neuling!

Verfasst: 13.10.2009, 13:57
von jelefaz
Hallo!

Meine Familie und ich (Mann, Frau, Kind) wollen mit einer anderen Familie (Mann, Frau, zwei Kinder) ein Mehrfamilienhaus ersteigern. Es ist derzeit noch bewohnt vom Eigentümer und einer Familie als Mieter. Gestern war ich im Gericht unf habe mir vor Ort das Gutachten angeschaut. Darin war allerdings nichts über die Gläubigerbank zu finden...Ich würde nämlich gerne bereits vor der ZV versuchen die Immobilie außergerichtlich zu erwerben. Kann mir jemadn sagen, wie und wo ich am Besten an diese Informationen kommen kann? Habe vorhin den Eigentümer angerufen und war sehr einfühlsam und nett. Er ruft mich zurück hat er gesagt und meine Nummer notiert. Hoffe das ist schonmal ein gutes Zeichen, besser, als wenn er direkt den Hörer aufgelegt hätte... Falls er nicht zurück ruft und es nicht zu einem Besichtigungstermin kommt, welche Möglichkeit habe ich sonst einen Blick in das Haus zu bekommen? Gibt es spezielle Makler, die auf ZV spezialisiert sind und nichts kosten? Habe dies in einem andren Thread hier gelesen, was mich gewundert hat. Ich finde nur Anwälte zu dem Thema ZV und die kosten sicher einiges.

Danke schonmal für Antworten!

Grüße Uwe

Re: Fragen zu Grundbucheintrag, Besichtigung etc. etc. Neuling!

Verfasst: 16.10.2009, 09:45
von Yogi
Ein freihändiger Erwerb anstelle der Versteigerung geht nur im Benehmen mit dem Eigentümer und dem/den Gläubiger(n). Um herauszufinden, welcher Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt genügt eine (telefonische) Nachfrage beim zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht ( unter dem Geschäftszeichen ....K .../.. leicht zu erfragen). Eine Hausbesichtigung im Rahmen der ZV kann man nicht erzwingen: Wenn der Eigentümer dies gestattet ist es o.k. aber selbst die Bank als Gläubigerin kann keine Besichtigung für Sie erzwingen. Wer selbst einen Makler beauftragt, um eine Immoblie zu ersteigern, wird immer mit einer Provision belastet. Oft beauftragen aber Banken selbst einen Makler, um für die Versteigerung Bietinteresenten zu suchen. Dann übernimmt i.d.R. die Bank die Maklerprovision, die schon vorher vereinbart wurde. Der Makler kann dann nicht vom Erwerber nochmals kassieren. Ich würde die betreibende Gläubigerin ausfindig machen und dort mal vorsprechen, ob ein freihändiger Verkauf im Hinblick auf die Belastungen im Grundbuch und den dahinter stehenden valutierenden Forderungen überhaupt machbar ist.

Re: Fragen zu Grundbucheintrag, Besichtigung etc. etc. Neuling!

Verfasst: 25.10.2009, 08:14
von immostar
Hallo und guten Morgen,
ich bin Makler und habe schon öfters einen freihändigen
Verkauf geschafft, obwohl Versteigerung schon terminiert war und nach der Gläubigerbank das FA, die Gemeinde oder die HV in Abt. III eingetragen war.
Aber wie kommen Sie darauf, dass wir sowas kostenlos machen könnten??