Räumung des Alteigentümers nach Berliner Verfahren möglich?
Verfasst: 13.11.2016, 22:15
von Calle
Hallo, miene Frage:
Ist eine Räumung des Alteigentümers nach Berliner Verfahren möglich?
Danke für evtl. Arbeit
Re: Räumung des Alteigentümers nach Berliner Verfahren mögli
Verfasst: 14.11.2016, 07:54
von Addi
"Nein", die Anwendung des Berliner Verfahrens findet bei einer Zwangsräumung aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses keine Anwendung. Hier tritt ja nicht der Vermieter als Gläubiger auf, sondern der Ersteher der zwangsversteigerten Immobilie. Ein vorheriges Vermieterpfandrecht wurde insoweit noch nie begründet. Will der Ersteher selbst die ersteigerte Immobilie nutzen und der Alteigentümer, Schuldner zieht nicht freiwillig aus, so ist eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher vorzunehmen, wodurch Kosten ab ca. 3.000,-€ entstehen und von dem Ersteher als Vorschuss zu entrichten sind.
Jedoch kann der Erst xeher dem alten Eigentümer anbieten ihm bei der Wohnungssuche, Umzug und Auszug behilflich zu sein, was Zeit und Geld sparen kann, wenn der Alte Eigentümer sich hierauf einlässt....