ZV einer ETW - Fragen über Fragen

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Moderator: Alfred_Hilbert

interessent
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ZV einer ETW - Fragen über Fragen

Beitragvon interessent » 23.10.2016, 19:33

Hallo liebe Forumsmitglieder,
Vorab schon mal vielen Dank für die Möglichkeit, hier in diesem Forum meine vielen Fragen zu stellen. Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einer ETW als zusätzliche Alterssicherung für meine Frau und mich.
Dabei bin ich wie so viele andere auch irgendwann auf Angebote aus der ZV gestoßen; d.h. ich beschäftige mich erst seit kurzem mit dieser Materie und „sauge“ momentan begierig alles auf. Dazu bietet dieses Forum eine große Unterstützung.
Konkret interessiere ich mich für eine ETW, die in Kürze versteigert werden soll:
- ETW zugehörig zu einer WEG mit ca. 40 Einheiten
- Das Gutachten liegt mir vor
- Eine Innenbesichtigung wurde dem Gutachter verweigert
- Gemäß Gutachten wird die ETW vermutlich vom Eigentümer und/oder Angehörigen bewohnt
- Es ist ungeklärt, ob ein Mietverhältnis besteht
- Es wurde Zwangsverwaltung angeordnet
Bevor ich mich in dieses „Abenteuer“ stürze möchte ich zumindest vorher alle Risiken erkannt und eingeschätzt haben; hierzu meinen Fragen.
Ein nicht unwahrscheinliches Szenario wäre, dass der AE nach Zuschlagserteilung einen Mietvertrag mit einem Angehörigen vorlegt, der eine Miete unter Marktdurchschnitt und eine überhöhte Abstandskaution ausweist.
1) Welche Möglichkeiten gibt es zu erfahren, ob ein Mietverhältnis tatsächlich existiert?
2) Wer könnte dazu mehr Infos haben als der Gutachter und würde diese auch herausgeben? Die Gläubigerbank? Die Wohnungsverwaltung? Der Rechtspfleger?
3) Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bzw. wie sind erfahrungsgemäß die Chancen, diesen Mietvertrag anzufechten oder zu kündigen?
4) Ist er kündbar, auch ohne Eigenbedarf?
Wie ich verstanden habe erfolgt die Eigentumsübergabe incl. aller Rechten und Pflichten mit dem Zuschlag.
5) Wer haftet ab dem Zuschlag für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig an dem Sondereigentum, am Sondereigentum anderer Wohnungseinheiten oder am Allgemeineigentum der WEG durch den AE (z.B. bei Brand oder Wasserschäden) verursacht werden?
6) Kann es einen Anspruch der WEG an den neuen Eigentümer (das wäre ich dann ggf. nach dem Zuschlag) geben über Wohngeldforderungen, die vor dem Zuschlag erhoben wurden, aber durch den AE nicht gezahlt wurden?
7) Welches Ziel verfolgt die Zwangsverwaltung? Welche Schuldnerhandlungsfähigkeit wird eingeschränkt, wenn davon ausgegangen wird, dass kein Mietvertrag besteht?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass i.d.R. der Zuschlag unter dem Verkehrswert erfolgt.
8) Stimmt das? Gibt es hierzu Statistiken?
9) Welche Tipps / Empfehlungen können Sie / Ihr mir geben, um das Risiko besser beurteilen zu können? Oder am besten mit den vorliegenden Informationen einfach zum Versteigerungstermin gehen?

Wie gesagt, Fragen über Fragen und nochmals vielen Dank für ein Feedback.

Addi
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Re: ZV einer ETW - Fragen über Fragen

Beitragvon Addi » 23.10.2016, 21:01

Zunächst.....das Forum dient nicht als "Rechtsberatung" mit dem Ziel sämtliche Risiken einer Versteigerung auszuschliessen.
Grundsätzlich übernimmt mit Anordnung der parallelen Zwangsverwaltung der vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter sämtliche Rechte und Pflichten eines Eigentümers. Dieser hat auch zu prüfen ob ein Mietverhältnis besteht oder nicht. Auch kann er bei der Erstellung des Wertgutachtens meist eine Innenbesichtigung der Wohnung herbeiführen.
Auskünfte hierüber geben das Vollstreckungsgericht und die betreibend Gläubigerin sobald ein Versteigerungstermin angesetzt ist.
Um den Ablauf und die Besonderheiten eines Termins zu verstehen sollten sie vorab die Gelegenheit nutzen sich einige Zwangsversteigerungstermine vorab einmal anzuschauen.....
Für Schäden die nach dem Zuschlag absichtlich von dem Schuldner herbeigeführt werden haftet dieser selbstverständlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften....
Wenn sie 100% ige Sicherheit in allem haben wollen, sollten sie nicht den Weg des Eigentumserwerbs durch eine Zwangsversteigerung wählen...Diese Von Ihnen gewünschte Sicherheit gibt es nicht. Ein Restrisiko wird es immer geben, wie fast auch in allen anderen Rechtsgeschäften....


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