Räumungsfrist für Altbesitzer

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Moderator: Alfred_Hilbert

beppo56
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Räumungsfrist für Altbesitzer

Beitragvon beppo56 » 03.10.2016, 16:59

Ich Beabsichtige ein Haus zu ersteigern das ZV wird. Der alte Besitzer wohnt noch darin.
Wenn ich das Objekt tatsächlich ersteigere und den Zuschlag erhalte, wieviel Zeit muss ich dem alten Besitzer geben das Objekt zu räumen?
Was muss ich tun wenn er nicht ausziehen will?

Addi
Beiträge: 1106
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Räumungsfrist für Altbesitzer

Beitragvon Addi » 03.10.2016, 20:53

....
Da gibt es keine einheitlichen oder verbindlichen Regeln.
Meist ist es so wie bei dem normalen rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hauses. Sie vereinbaren mit dem alten Eigentümer einen Übergabetermin. Sollte sich dieser nicht daran halten, kann eine "vollstreckbare Ausfertigung" des Zuschlagsbeschlusses als Räumungstitel bei dem Vollstreckungsgericht beantragt werden. Mit diesem können sie einen Gerichtvollzieher zwecks Zwangsräumung beauftragen. Dieser wird vorab einen Räumungsvorschuss anfordern abhängig von der Größe des Objekts (Wohnung ca. 3.000,-€, Haus ca. ab 5.000,-€)......
Häufig ist der alte Eigentümer finanziell nicht mehr in der Lage sich um eine neue Wohnung und einen Auszugstermin zu kümmern. Dann ist es möglich diesem eventuell davei selbst zu helfen. Vorteil: keinen Gerichtsvollzieher und eine schnellere Wohnungsinbesitznahme......
Wie gesagt alles muss von ihnen selbst geregelt und vereinbart werden.


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