Fragen zur Grundschuld
Verfasst: 01.10.2016, 19:22
Guten Tag zusammen,
ich habe auch vor an einer ZV teilzunehmen. Eine passende Immobilie ist auch schon in Sicht.
Folgendes Beispiel:
Eigenheim, VW: 10.000,-€
Lastenfrei (laut Gutachten)
Demnach wäre das geringste Gebot: bei ca. 3.000,-€ (Verfahrenskosten)
Folgende Fragen:
1. Falls das Objekt aber doch nicht Lastenfrei ist und der Bietinteressent (warum auch immer) nicht ins Grundbuch geschaut hat,
werden die Grundschulden/Rechte IMMER VOR Abgabe von Geboten verlesen?
Oder liegen die Akten beim Rechtspfleger und man muß sie sich holen?
2. Angenommen es gibt eine Grundschuld von 30.000,-€, wäre dan das geringste Gebot bei 33.000,-€? Und wird es auch so verlesen?
Oder werden trotzdem nur die 3.000,-€ (Verfahrenskosten) als geringstes Gebot aufgesagt
und die restlichen 30.000,-€ (Grundschulden) muß man sich selber dazu denken/rechnen?
3. Nehmen wir mal weiter an, das 30.000,-€ (Grundschulden) fällig sind, der Gläubiger aber schon bei 15.000,-€ den Zuschlag bewilligt (warum auch immer),
werden dan nach dem Zuschlag trotzdem die restlich 15.000,-€ fällig (weil sie ja noch im Grundbuch stehen), oder werden sie im Anschluss direkt gelöscht?
Oder muß man sich selber um die Löschung dannach kümmern?
4. Gibt es irgendeine Möglichkeit, zu erfahren wie viel von den 30.000,-€ schon abbezahlt sind (falls was abbezahlt wurde)?
Oder erfährt man das immer nur im Nachhinein?
P.S. Bitte verzeiht mir die Fragen, ich bin wohl sehr begriffsstutzig
Viele Grüße und besten Dank!
ich habe auch vor an einer ZV teilzunehmen. Eine passende Immobilie ist auch schon in Sicht.
Folgendes Beispiel:
Eigenheim, VW: 10.000,-€
Lastenfrei (laut Gutachten)
Demnach wäre das geringste Gebot: bei ca. 3.000,-€ (Verfahrenskosten)
Folgende Fragen:
1. Falls das Objekt aber doch nicht Lastenfrei ist und der Bietinteressent (warum auch immer) nicht ins Grundbuch geschaut hat,
werden die Grundschulden/Rechte IMMER VOR Abgabe von Geboten verlesen?
Oder liegen die Akten beim Rechtspfleger und man muß sie sich holen?
2. Angenommen es gibt eine Grundschuld von 30.000,-€, wäre dan das geringste Gebot bei 33.000,-€? Und wird es auch so verlesen?
Oder werden trotzdem nur die 3.000,-€ (Verfahrenskosten) als geringstes Gebot aufgesagt
und die restlichen 30.000,-€ (Grundschulden) muß man sich selber dazu denken/rechnen?
3. Nehmen wir mal weiter an, das 30.000,-€ (Grundschulden) fällig sind, der Gläubiger aber schon bei 15.000,-€ den Zuschlag bewilligt (warum auch immer),
werden dan nach dem Zuschlag trotzdem die restlich 15.000,-€ fällig (weil sie ja noch im Grundbuch stehen), oder werden sie im Anschluss direkt gelöscht?
Oder muß man sich selber um die Löschung dannach kümmern?
4. Gibt es irgendeine Möglichkeit, zu erfahren wie viel von den 30.000,-€ schon abbezahlt sind (falls was abbezahlt wurde)?
Oder erfährt man das immer nur im Nachhinein?
P.S. Bitte verzeiht mir die Fragen, ich bin wohl sehr begriffsstutzig
Viele Grüße und besten Dank!