Frage zum lastenfreien Erwerb

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Moderator: Alfred_Hilbert

Frager1
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Frage zum lastenfreien Erwerb

Beitragvon Frager1 » 01.10.2016, 17:25

Hallo,
in Kürze wird ein Grundstück mit einem Verkehrswert von 26000€ im Wege der Zwangsversteigerung versteigert. Lt. Grundbuch Abt. 3 lfd. Nr. 1 besteht eine "Sicherungshypothek zu 24115€ für Frau XYZ. Im Wege der Zwangsvollstreckung aufgrund des vollstreckbaren Vergleichs vom xx.xx.xxxx (Datum) AZ-xxxx".
Es gibt keine weiteren Eintragungen in Abt.3. Ich nehme an, dass Frau XYZ die Betreiberin der ZV ist. Das werde ich noch prüfen.
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen wäre der lastenfreie Erwerb möglich, wenn der erstrangige Gläubiger das Verfahren betreibt.
Jetzt habe ich zusätzlich gelesen, wenn das Verfahren jedoch von einem Gläubiger wegen einer persönlichen Forderung betrieben wird, bleiben alle eingetragenen Grundbuchbelastungen bestehen und wären vom Ersteher zu übernehmen.
In dem Falle wären ca. 40000€ für das Grundstück fällig. Ein völlig überhöhter Preis, da wird wohl kaum jemand anbeißen.

Kann dazu jemand mal ein paar Tipps geben. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen im ZV-Gesetz?

Danke
Tom

Addi
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Re: Frage zum lastenfreien Erwerb

Beitragvon Addi » 01.10.2016, 19:31

...
Im Grunde nichts aussergewöhnliches, so wie sie den Fall schildern.
Der Sachverhalt ist einfach zu klären, indem sie einfach bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht nachfragen wer, aus welcher Rangposition das Verfahren betreibt.
Es ist wie vermutet davon auszugehen, das es die Gläubigerin aus der Sicherungshypothek ist..
Also bleiben sie ganz entspannt...

Frager1
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Re: Frage zum lastenfreien Erwerb

Beitragvon Frager1 » 01.10.2016, 22:56

Hallo Addi,
darf ich nochmal nachhaken. Es scheint sich wohl im Großen und Ganzen um die Begrifflichkeiten des "dinglich betreibenden Gläubigers" bzw. des "persönlich betreibenden Gläubigers" zu drehen.
Ich hoffe, dass vor Versteigerungsbeginn deutlich auf den Sachverhalt eines mögliche/nicht möglichen lastenfreien Erwerbs eingegangen wird.

Einen schönen Abend wünscht Tom


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