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Eigene Teilgebote unter 5/10, alle eigene Gebote über 5/10

Verfasst: 24.08.2016, 17:40
von sc_bayern
Hallo,

ich bräuchte einen Rat zur 5/10 Grenze bei einer Versteigerung von mehrern Objekten in einer gemeinsamen Versteigerung. Es ist der erste Termin und ich spekuliere auf den Gesamtzuschlag für 5/10 für alle Objekte.
Ich kenne die 7/10-Klausel und bin mir dessen bewusst.

Es geht um drei Waldstücke. Ich möchte alle 3 ersteigern und die zwei kleineren davon, wenn ich einen Wirtschaftsweg für alle Grundstücke erstellt habe wieder abstossen. Grundstück 1 und 2 möchte ich deutlich über den Verkehrswert ersteigern (Sollte der spätere Verkaufspreis sein). Grundstück 3 aber deutlich unter der 5/10 Grenze.

Um die Wege zu erstellen muss ich zuerst Besitzer sein. Danach sind die Grundstücke deutlich mehr Wert.
Mein Ziel ist es, keine Steuern beim Verkauf von Grundstück 1 und 2 zu bezahlen, da hier kein Gewinn binnen 10 Jahren entstanden ist.

Im Grunde ist die Summe der Einzelgebote von mir über der 5/10-Grenze.
Der Gläubiger wird genauso bedient als würde ich für jedes Grundstück 5/10 bieten oder ein Gesamtgebot von 5/10 machen.

Vielen dank für Eure Tipps!

Re: Eigene Teilgebote unter 5/10, alle eigene Gebote über 5/

Verfasst: 28.08.2016, 17:50
von Addi
......
Zunächst kann sicherlich davon ausgegangen werden, das genügend andere Bietinteressenten die gleichen Absichten haben wie sie....
Dann ist es entscheidend welche Versteigerungsart der Gläubiger beabsichtigt und beantragt. Dies steht nicht im Ermessen der Bietinteressenten. Wenn, wie zumeist nur ein Gesamtausgebot beantragt und zugelassen wird, ist ihre Theorie bereits am Ende. Sollten alle drei Waldgrundscke mit einem Gesamtrecht belastet sein, ist zumeist davon auszugehen dass nur ein Gesamtausgebot unter Verzicht auf Einzelausgebote erfolgt.
Sollten dennoch auch parallel Einzelausgebote zugelassen werden und sie so bieten wie beschrieben, hat der versteigerungsführende Rechtspfleger nach Ablauf und Ende der Bietzeit festzustellen auf welche Gebotsart der Zuschlag erteilt werden kann.
Dies hängt dann von der Höhe der Einzelausgebote im Verhältnis zu dem Gesamtausgebot ab....
Also zunächst alles nur Theorie. Am einfachsten ist es, sich bei der Gläubigerin vorab zu informieren, welche Art der Gebotsarten beantragt und durchgeführt werden soll. Danach können sie eine Strategie festlegen oder auch nicht.
Viel Erfolg....

Re: Eigene Teilgebote unter 5/10, alle eigene Gebote über 5/

Verfasst: 28.08.2016, 21:12
von sc_bayern
Hallo.

erstamals Danke für die Antwort Addi.

Es handelt sich um ine Aufhebung der Gemeinschaft.

Es handelt sich auch um ein schlecht zu vermarktentes Grundstück, da die Erschließung der Gesamtgrundstücke unzureichend ist. Wir sprechen gerade über eine Flächeübner 10 ha.

Meine Frage lautet. Kann ich den Zuschlag vom Gericht bekommen, wenn ich wie oben genannt agiere?

Die 7/10 Grenze mit allen Rechten des Gläubigers/Antragstellers soll bei meiner Frage außen vor bleiben!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Eigene Teilgebote unter 5/10, alle eigene Gebote über 5/

Verfasst: 28.08.2016, 21:13
von sc_bayern
PS: Es werden auch Teilgebote zugelssen!!!

Re: Eigene Teilgebote unter 5/10, alle eigene Gebote über 5/

Verfasst: 29.08.2016, 12:02
von Addi
.....
in der Regel ist es vor einem Termin nicht bekannt, welche Arten von Geboten im Termin zugelassen werden.
Von daher wundert mich ihre Aussage schon, dass sie es schon vorher wissen??
Grundsätzlich sind gem. § 63 Abs.1 Satz1 ZVG ..." mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke einzeln auszubieten".
Da es sich um "Waldgrundstücke" handelt, die nicht einheitlich überbaut sind, findet auch die Ausnahme des § 63 Abs.1 Satz 2 ZVG keine Anwendung, wonach ... " Grundstücke, die mit einem einheitlichen Bauwerk überbaut sind, können auch gemeinsam ausgeboten werden."

Es müsste also im Termin einer der beteiligten Antragsteller/Antragsgegner einen entsprechenden Antrag auf Zulassung eines Gesamtausgebotes unter Verzicht auf Einzelausgebote oder neben Einzelausgebote stellen. § 63 Abs. 2 Satz 1 ZVG.
Von Amtswegen ist dies nicht möglich.

Demnach entscheiden die Ausgebotsarten und die hierauf erfolgten Gebote, inwieweit ein Zuschlag erteilt werden kann oder nicht

Grundstück 1 und 2 möchte ich deutlich über den Verkehrswert ersteigern (Sollte der spätere Verkaufspreis sein). Grundstück 3 aber deutlich unter der 5/10 Grenze.

Bei nur der Zulassung von Einzelausgeboten kann der Zuschlag nur auf Grundstück 1 und 2 erfolgen, da die Gebote über 5/10 liegen. Nicht auf Grundstück 3, da unterhalb von 5/10.

Bei nur der Zulassung eines Gesamtausgebotes, unter Verzicht auf Einzelausgebote, kann der Zuschlag dann erteilt werden, wenn die Summe der Einzelausgebote höher ist als die 5/10 Wertgrenze der drei Grundstücke zusammen.

Es bleibt also spannend.....