Hausverwaltung und ETV-Protokolle
Verfasst: 27.07.2016, 10:52
Hall Addi,
ich möchte gerne bei der ZV einer ETW mitmachen und bin dabei, mich über die Wohnung zu informieren.
Laut Gutachten hört sich alles gut an. Ich werde also zum Amtsgericht gehen, das Originalgutachten einsehen und mich so noch einmal vergewissern, dass ich alle Infos habe.
Nun meine Fragen:
Bei einer ETW geben die Protokolle der ETV Hinweise auf Unstimmigkeiten, Renovierungsstau, Zahlung der Hausgelder, etc. Wie bekomme ich Informationen über die Hausverwaltung und darf ich über die Hausverwaltung die Protokolle der ETV der letzten Jahre einsehen?
Steht im Originalgutachten drin, wer die Zwangsversteigerung beantragt hat?
Darf ich das Grundbuch einsehen als potentieller Bieter einer ZV? Oder gibt mir das Amtsgericht Auskunft über das Grundbuch?
Laut Gutachten konnte die Wohnung und die Anlage nicht besichtigt werden. Es wurde nur eine Außenbesichtigung vorgenommen. Hat man die Möglichkeit über die Hausverwaltung oder direkt durch Klingeln bei den Mietern die Wohnung zu besichtigen, um ein Kaufen der "Katze im Sack" zu vermeiden?
Fragen habe ich auch noch zum Grundbuch. Laut Gutachten heißt es:
Abteilung II Rechte und Lasten
Lfd. Nr. 1 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 2 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 3 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 4 Die Zwangsverwaltung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 19.8.2004. Eingetragen ... am 30.8. 2004
Lfd. Nr. 5 Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 5.8.2015. Eingetragen am 17.8.2015
Wie darf ich das verstehen? Die Zwangsverwaltung besteht seit 2004 und die Zwangsversteigerung ist 11 Jahre später? Oder handelt es sich hierbei wahrscheinlich um einen Tippfehler?
Zu Abteilung III steht im Gutachten: Es wird davon ausgegangen, dass Schuldverhältnisse, die im Grundbuch in Abteilung III verzeichnet sind, gegebenenfalls gelöscht werden oder durch eine Reduzierung des Preises ausgeglichen werden. Hat der Gutachter denn keine Einsicht in das Grundbuch Abteilung III, um hier anzugeben, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist, oder darf er gar nichts in seinem Gutachten über die hier eingetragenen Grundschulden sagen (aus Datenschutzgründen, ...)?
Wie Du unschwer erkennen kannst, bin ich Neuling bei ZV.
Herzlichen Dank für Deine Antworten zu den anderen Forumsbeiträgen. Das hilft sehr.
Und bereits jetzt Dankeschön für deine Infos zu meinen Fragen
Edith
ich möchte gerne bei der ZV einer ETW mitmachen und bin dabei, mich über die Wohnung zu informieren.
Laut Gutachten hört sich alles gut an. Ich werde also zum Amtsgericht gehen, das Originalgutachten einsehen und mich so noch einmal vergewissern, dass ich alle Infos habe.
Nun meine Fragen:
Bei einer ETW geben die Protokolle der ETV Hinweise auf Unstimmigkeiten, Renovierungsstau, Zahlung der Hausgelder, etc. Wie bekomme ich Informationen über die Hausverwaltung und darf ich über die Hausverwaltung die Protokolle der ETV der letzten Jahre einsehen?
Steht im Originalgutachten drin, wer die Zwangsversteigerung beantragt hat?
Darf ich das Grundbuch einsehen als potentieller Bieter einer ZV? Oder gibt mir das Amtsgericht Auskunft über das Grundbuch?
Laut Gutachten konnte die Wohnung und die Anlage nicht besichtigt werden. Es wurde nur eine Außenbesichtigung vorgenommen. Hat man die Möglichkeit über die Hausverwaltung oder direkt durch Klingeln bei den Mietern die Wohnung zu besichtigen, um ein Kaufen der "Katze im Sack" zu vermeiden?
Fragen habe ich auch noch zum Grundbuch. Laut Gutachten heißt es:
Abteilung II Rechte und Lasten
Lfd. Nr. 1 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 2 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 3 bereits gelöscht
Lfd. Nr. 4 Die Zwangsverwaltung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 19.8.2004. Eingetragen ... am 30.8. 2004
Lfd. Nr. 5 Die Zwangsversteigerung ist angeordnet. Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts ... vom 5.8.2015. Eingetragen am 17.8.2015
Wie darf ich das verstehen? Die Zwangsverwaltung besteht seit 2004 und die Zwangsversteigerung ist 11 Jahre später? Oder handelt es sich hierbei wahrscheinlich um einen Tippfehler?
Zu Abteilung III steht im Gutachten: Es wird davon ausgegangen, dass Schuldverhältnisse, die im Grundbuch in Abteilung III verzeichnet sind, gegebenenfalls gelöscht werden oder durch eine Reduzierung des Preises ausgeglichen werden. Hat der Gutachter denn keine Einsicht in das Grundbuch Abteilung III, um hier anzugeben, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist, oder darf er gar nichts in seinem Gutachten über die hier eingetragenen Grundschulden sagen (aus Datenschutzgründen, ...)?
Wie Du unschwer erkennen kannst, bin ich Neuling bei ZV.
Herzlichen Dank für Deine Antworten zu den anderen Forumsbeiträgen. Das hilft sehr.
Und bereits jetzt Dankeschön für deine Infos zu meinen Fragen
Edith