Hallo liebe Experten,
manchmal ist es doch so, dass Dinge im Grundbuch eingetragen sind, die bereits zur Hälfte getilgt sind.
Man nehme an, im Grundbuch steht eine bestehenbleibende Grundschuld von 100.000 €, welche das Mindestgebot bestimmt. Besteht reel gesehen nur noch eine Grundschuld von 25.000 €, da der Rest abbezahlt wurde ... wer bekommt dann das Geld aus dem Gebot, das zuviel bezahlt wurde. In dem Fall 75.000 € ?
Viele Grüße und besten Dank!
Mindestgebot für nicht ausgetragene Grundschuld
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Mindestgebot für nicht ausgetragene Grundschuld
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sollte tatsächlich einmal eine Grundschuld "nominell" über 100.000,- € bestehenbleiben, welche ein Bietser rechnerisch übernimmt, übernimmt er auch diese Schuld über 100.000,-€. Dabei ist es vollkommen gleich in welcher Höhe diese noch valutiert. Die Zahlung in vorgenannter Höhe hat gegenüber der Gläubigerbank zu erfolgen, die aufgrund der Sicherungsabreden der Grundschuldbestellung und des Darlehensvertrages mit dem Sicherungsgeber abrechnet und zuviel erhaltenes Geld auskehren muss.
Ein Bieter selbst kommt selbstverständlich nicht in den Genuss einer nicht mehr voll valutierenden Grundschuld, weil dies den Versteigerungsbedingungen zu wider laufen würde.....
sollte tatsächlich einmal eine Grundschuld "nominell" über 100.000,- € bestehenbleiben, welche ein Bietser rechnerisch übernimmt, übernimmt er auch diese Schuld über 100.000,-€. Dabei ist es vollkommen gleich in welcher Höhe diese noch valutiert. Die Zahlung in vorgenannter Höhe hat gegenüber der Gläubigerbank zu erfolgen, die aufgrund der Sicherungsabreden der Grundschuldbestellung und des Darlehensvertrages mit dem Sicherungsgeber abrechnet und zuviel erhaltenes Geld auskehren muss.
Ein Bieter selbst kommt selbstverständlich nicht in den Genuss einer nicht mehr voll valutierenden Grundschuld, weil dies den Versteigerungsbedingungen zu wider laufen würde.....
Re: Mindestgebot für nicht ausgetragene Grundschuld
Es ist so, dass die Grundschuden in dem Fall den Wert der Immobilie übersteigen, jedoch aus bestimmten Gründen ins Mindestgebot mit aufgenommen werden müssen. Im Verteilungstermin dürfte die Bank, bei der noch z.B. 25.000 € offen sind (von den 100.000 € die eingetragen sind), nicht die volle Summe nehmen, sondern nur den Betrag, der noch offen steht (meine Annahme?).
Die Leute beim Gericht haben mir gesagt, sie könnten im Vorfeld nicht überprüfen, in welcher Höhe die Forderungen aus der eingetragenen Grundschuld noch bestehen.
Wer bekommt dann das "überschüssige Geld (75.000 €) im Verteilungstermin? Bekomme ich diese wieder erstattet, oder geht der Rest einfach an den vorigen Eigentümer / ex-Schuldner ... was ja eigetnlich unfair wäre.
Die Leute beim Gericht haben mir gesagt, sie könnten im Vorfeld nicht überprüfen, in welcher Höhe die Forderungen aus der eingetragenen Grundschuld noch bestehen.
Wer bekommt dann das "überschüssige Geld (75.000 €) im Verteilungstermin? Bekomme ich diese wieder erstattet, oder geht der Rest einfach an den vorigen Eigentümer / ex-Schuldner ... was ja eigetnlich unfair wäre.
Re: Mindestgebot für nicht ausgetragene Grundschuld
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Wie gesagt, sie übernehmen die Immobilie für das Meistgebot, welches sie geboten haben. Wer welchen Betrag in welcher Höhe bekommt kann ihnen vollkommmen gleich sein. Auch wenn der alte Schuldner/Eigentümer Geld zurückbekommen sollte. Das ist für sie vollkommen irrelevant, es geht sie nichts an.
Meistens profitieren nachfolgende Gläubiger davon, die dann durch die Geltendmachung der Rechte aus der Löschungsvormerkung im Range aufrücken......
Wie gesagt, sie übernehmen die Immobilie für das Meistgebot, welches sie geboten haben. Wer welchen Betrag in welcher Höhe bekommt kann ihnen vollkommmen gleich sein. Auch wenn der alte Schuldner/Eigentümer Geld zurückbekommen sollte. Das ist für sie vollkommen irrelevant, es geht sie nichts an.
Meistens profitieren nachfolgende Gläubiger davon, die dann durch die Geltendmachung der Rechte aus der Löschungsvormerkung im Range aufrücken......