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Aufhebung eines Versteigerungstermins

Verfasst: 28.05.2016, 21:53
von kades82
Hallo

Ich bin neu in diesem Forum, und allgemein neu in Deutschland.

Ich habe eine Versteigerung gefunden wo ein Ehepaar sich geschieden hat und keine Partei hat jetzt Geld, die andere auszukaufen - also es geht um eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Der Termin findet Anfang August statt.

Ist es grundsätzlich erlaubt, die Wohnung von dem ehemaligen Ehepaar direkt zu kaufen, ohne Versteigerung? Die Telefonnummer zu dem Mann steht an der Anzeige bei http://www.zvg-portal.de/. Die Frau, die jetzt in der Wohnung wohnt, sagte, ich soll ihren Mann direkt kontaktieren.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antwort. Ich möchte das im Voraus wissen, um sich Zeit zu sparen.

Grüße

Re: Aufhebung eines Versteigerungstermins

Verfasst: 29.05.2016, 14:19
von Addi
Hallo Dariuz,
Natürlich ist es immer möglich auch vor einem Versteigerungstermin die Immobilie zu kaufen.
Hierzu bedarf es jedoch ein "Miteinander" beider Eigentümer, da hier dann ein notarieller
Kaufvertrag zu schliessen ist. Auch bei normalen Zwangsversteigerungen ist es möglich einen freihändigen Kauf vorab zu versuchen. Einfacher ist es dann wenn nur EIN dinglicher und betreibender Gläubiger imGrundbuch steht. Sollten noch verschiedene andere Gläubiger nachrangig eingetragen sein, ist es meist nicht möglich, da jeder seinen Teil vom "Kaufpreis" abbekommen möchte, der bei Durchführung der Versteigerung ansonsten nur der betreibenden Gläubigerin zufällt......

Re: Aufhebung eines Versteigerungstermins

Verfasst: 29.05.2016, 16:48
von kades82
Danke sehr für die Antwort. Ich bin noch im Gespräch mit der Bank, dann gehe ich an die Besitzer zu. Ich überlege noch, was die beste Herangehensweise für solches Gespräch ist. Soll ich sofort von dem Marktpreis ausgehen oder besser noch verhandelt versuchen. Die Wohnung ist für mein Geschmack sehr günstig gelegen, gut geschnitten.

Re: Aufhebung eines Versteigerungstermins

Verfasst: 29.05.2016, 17:21
von Addi
.....
Eine gute Frage. Hierbei ist jedoch nicht zu vergessen, dass die Immobilie auch noch der Ex-Frau zur Hälfte gehört. Das bedeutet, dass sie mit beiden im Grunde eine Einigung erzielen müssen, da sie ja gemeinsam zu einem Notar gehen müssen, um einen Kaufvertrag zu schliessen. Bevor dies geschieht ist jedoch der Antrag auf Zwangsversteigerung zurückzunehmen, weil diese sonst trotz des Kaufvertrages weiter läuft.
Hinsichtlich des Kaufpreises ist es gut zu wissen, wie der Verkehrswert festgestzt worden ist. Dies ist jetzt eine gute Verhandlungsbasis für eine Einigung.....
Fragen sie einfach danach, welche Preisvorstellung der Ehemann bzw. beide haben. Schätzen sie für sch selbst ein welchen Wert das Objekt für sie selbst hat unter Einbeziehung von Sanierungs-und Renovierungskosten...Erst dann ist ihnen klar ob es sich lohnt den Preis zu bieten bzw. hierauf einzugehen oder es zu lassen, weil sie das Risiko zu hoch einschätzen.....
Viel Erfolg...