Aufhebung eines Versteigerungstermins
Verfasst: 28.05.2016, 21:53
Hallo
Ich bin neu in diesem Forum, und allgemein neu in Deutschland.
Ich habe eine Versteigerung gefunden wo ein Ehepaar sich geschieden hat und keine Partei hat jetzt Geld, die andere auszukaufen - also es geht um eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Der Termin findet Anfang August statt.
Ist es grundsätzlich erlaubt, die Wohnung von dem ehemaligen Ehepaar direkt zu kaufen, ohne Versteigerung? Die Telefonnummer zu dem Mann steht an der Anzeige bei http://www.zvg-portal.de/. Die Frau, die jetzt in der Wohnung wohnt, sagte, ich soll ihren Mann direkt kontaktieren.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antwort. Ich möchte das im Voraus wissen, um sich Zeit zu sparen.
Grüße
Ich bin neu in diesem Forum, und allgemein neu in Deutschland.
Ich habe eine Versteigerung gefunden wo ein Ehepaar sich geschieden hat und keine Partei hat jetzt Geld, die andere auszukaufen - also es geht um eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Der Termin findet Anfang August statt.
Ist es grundsätzlich erlaubt, die Wohnung von dem ehemaligen Ehepaar direkt zu kaufen, ohne Versteigerung? Die Telefonnummer zu dem Mann steht an der Anzeige bei http://www.zvg-portal.de/. Die Frau, die jetzt in der Wohnung wohnt, sagte, ich soll ihren Mann direkt kontaktieren.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antwort. Ich möchte das im Voraus wissen, um sich Zeit zu sparen.
Grüße