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1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 18.03.2016, 15:01
von twr2000
Hallo zusammen,
ich habe die Absicht in Kürze bei einer Immobilienversteigerung teilzunehmen.
Der Verkehrswert beträgt 350.000€.
Eigentümer sind Eheleute wobei einer der beiden nun die Versteigerung (privat) beantragt hat, während der andere noch darin wohnt. Derjenige der die Versteigerung nicht möchte gab mir die Info es bestehe eine Grundschuld über 300.000€ auf dem Grundstück und es mache keinen Sinn mitzubieten (Info kann leider nicht überprüft werden, da das zuständige Amtsgericht keine Auskunft gibt).
Gesetz dem Fall es ist tatsächlich so der Fall, dass Grundschulden von 300.000€ bestehen, macht es überhaupt Sinn einen 1. Termin abzuhalten bzw. an diesem teilzunehmen wenn die Wertgrenzen gelten. Es wird sich doch dann sicherlich kein Bieter finden.
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten.
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 18.03.2016, 18:08
von Addi
Hallo Florian,
Es handelt sich wie geschildert um eine "Teilungsversteigerung", eine besondere Art der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft. Gemeint ist die Eigentümergemeinschaft, entweder Bruchteilseigentümer oder eine ungeteilte Erbengemeinschaften zur gesamten Hand.
Die Besonderheit bei Teilungsversteigerungen (TV) ist die, dass in der Regel sämtliche den Antragstelleranteil belastende Rechte-Grundpfandrechte- im Geringsten Gebot bestehenbleiben und mit ausgeboten werden müssen.
Das heißt für ihren Fall konkret, das ein Eigentumserwerb unter 300.000,-€ niemals möglich ist. (Ausnahme:die Grundschuld würde vorher gelöscht).
Diesen bestehenbleibenden Teil bietet man im Termin nicht mit, man übernimmt diesen sozusagen kraft Gesetzes. Betragen die restlichen Verfahrenskosten evt.noch Zinsen vielleicht 10.000,-€, die den "BAR" zu zahlenden Teil des Geringsten Gebotes bilden, und sie bieten diese 10.000,-€, dann haben sie rechnerisch insgesamt 310.000,-€ geboten.
Eine TV, macht meist für einen der Miteigentümer Sinn, welcher selbst die Immobilie ersteigern möchte und dann den eigenen Anteil an der Grundschuld nicht zahlen muss......
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 20.03.2016, 13:39
von twr2000
Hallo Addi,
heißt aber am ersten Termin wird es niemals einen Zuschlag geben, da sicherlich niemand in die Nähe der 5/10 oder 7/10-Grenze bieten wird wenn hinten dran noch 300.000 dazu kommen, oder?
Wozu veranstaltet das AG dann einen solchen Termin?
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 20.03.2016, 15:57
von Addi
....
Zunächst, die 300.000,-€ im "bestehenbleibenden Teil" werden rechnerisch immer auch als geboten mit angerechnet liegen aber weit über der 5/10 Grenze vom VW. Die 7/10 Grenze spielt bei der Konstellation keine Rolle kommt nicht zum tragen ebensowenig die 5/10 Grenze.
Das Gericht "veranstaltet" einen Versteigerungstermin dann, wenn der/die Antragsteller es wollen/beantragen. Ob es sinnvoll und erfolgversprechend ist, ist nicht das worauf es ankommt.
Bei TV geht es oft nur darum den eigenen starken Antragswillen durchzusetzten unabhängig ob es sinnvoll ist oder nicht. Häufig aber auch aus dem Wunsch heraus eine unteilbare Immobilie in "aufteilbaren" Geldersatz umzuwandeln oder aber auch um selbst zu bieten in der Absicht neuer Alleineigentümer zu werden. Die Gründe sind hier sehr vielschichtig.....
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 21.03.2016, 18:49
von twr2000
...
danke für die Erläuterungen.
Habe ich es also richtig verstanden, dass
1.) die Wertgrenzen (im Falle einer Grundschuld von 300.000€) also nicht gelten bzw. schon überschritten sind bei einem Gebot von sagen wir 20.000€ weil eben die Grundschuld von 300.000€ im Hintergrund dazugerechnet wird und somit man weit über 70% ist?
2.) man gegen ein evtl. Gebot des Miteigentümers den Nachteil hat, dass er zunächst nur 150.000€ Grundschuld mit übernehmen muss und bei seinem eigenen Anteil ja Bescheid weiß wieviel Forderung tatsächlich noch hintendran steht, was ein Außenstehender ja nicht wissen kann.
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 21.03.2016, 19:19
von Addi
Ja, so ist es....
Zu 1.
bieten sie auf den Barteil von ca. 10.000,-€ den Betrag von 20.000,-€, so haben sie dann insgesamt 320.000,-€ geboten, also nahe an dem VW.
Die 7/10 Grenze spielt bei einer TV nie eine Rolle, da NIEMAND diesen Antrag stellen kann.
Zu 2.
Bietet ein Miteigentümer 20.000,-€, so hat er zunächst auch wie sie 320.000,-€ geboten. Da ihm aber gegen den oder die anderen Miteigentümer ein sogenannter "Schuldbefreiungsanspruch" in nicht bekannter Höhe zusteht, muss er letzlich weniger zahlen/übernehmen, was ja auch aufgrund des schon besitzenden Miteigentumsanteils nachvollziehbar ist.......
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 22.03.2016, 12:13
von twr2000
ok, verstanden
vielen Dank für Antworten!
Re: 1. Termin sinnvoll bei hoher Grundschuld?
Verfasst: 22.03.2016, 19:02
von Addi
....
Gerne, dafür sind wir da...