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Als Ausländer Zwangsversteigerungsobjekt kaufen

Verfasst: 05.03.2016, 08:11
von Ainur
Hallo, ich bin Vertreterin der Firma Stahlverband, Kasachstan, Zentralasien. Die Firma beschäftigt sich mit Metallhandel. Der Geschäftsführer hat Absicht, ein bebautes Gewerbegrundstück in Deutschland zu kaufen. Er will einen ähnlichen Betrieb, wie in Kasachstan, in Deutschland gründen. Für die Suche nach einem passenden Objekt bin ich zuständig. Ich habe eine entsprechende Immobilie auf Ihre Internetseite gefunden. Ich hatte einige Fragen an für diese Immobilie zuständigem Amtsgericht gestellt, aber keine Antwort bekommen. Sie erhalten keine E-Mail-Meldungen, nur per Post oder Vorbeikommen. Die Versteigerung findet am 16.03.2016 statt,und ich wollte wissen, zu welchen Bedingungen dürfen wir mitbieten. Könnten Sie bitte mir sagen, welche Aktionen (außer Sicherheitzahlung, gültigem Ausweis und notfalls notariell beglaubigter Vollmacht) sollte man erledigen und welche Unterlagen sollte man im Voraus bereitstellen, um an solchen Versteigerungstermin teilzunehmen.
Danke für Ihre Hilfe,
Ainur

Re: Als Ausländer Zwangsversteigerungsobjekt kaufen

Verfasst: 05.03.2016, 14:04
von Addi
Hallo Ainur,
Zunächst in einer Zwangsversteigerung weden die Immobilien "versteigert" nicht verkauft. Der Zuschlagsbeschluss ist ein hoheitlicher Übertragungsakt, ein Notartermin/Grundstückskaufvertrag nicht notwendig.
Für ausländische Bieter gibt es keine besonderen Voraussetzungen bei einer Versteigerung mitzubieten. Sie benötigen einen gültigen Passport, und eine beglaubigte Bietungsvollmacht , die von der Deutschen Botschaft in Almatei erteilt wer -den kann. Der Vollmachtgeber - Geschäftsführer- der Firma muss in einem Firmenregister eingetragen sein und Handlungsvollmacht haben......Das sollte alles in der Deutschen Botschaft geprüft und bestätigt werden......
Das Verkehrswertgutachten ist meist im Online -Portal " www.ZVG-Portal.de " zu finden. Ansonsten Kontakt zu der betreibenden Gläubigerin aufnehmen, um Einzelheiten zu erfahren, wie zum Beispiel deren Preisvorstellung oder eine vorherige Besichtigung des Gewerbeobjektes......