Immobilie ersteigern

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Moderator: Alfred_Hilbert

Gast 99
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Immobilie ersteigern

Beitragvon Gast 99 » 25.02.2016, 10:53

Habe mit meinem geschiedenen Ehemann ein Haus, jedem gehören 50%. Das Grundbuch sieht wie folgt aus:

Grundschuld hat eine Versicherung. Diese tritt die im Grundbuch in der Abteilung III unter der lfd. Nr. 1 eingetragene Grundschule ohne Brief an mich ab. Mitabgetreten sind auch alle Rechte und Ansprüche aus der Grundschuldbestellungsurkunde, insbesondere aus einem darin enthaltenen abstrakten Schuldversprechen samt der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung und alle dem bisherigen Gläubiger zustehenden Rückgewähransprüche bezüglich der im Rang vorgehenden oder gleichstehenden Grundpfandrechte.

Dann stehen auf der Seite meines geschiedenen Mannes 8 Sicherheitshypotheken

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich wäre gerne im Besitz des kompletten Hauses aber das macht nur Sinn wenn auch die Sicherheitshypotheken wegfallen.

Ich dachte wenn ich eine Teilungsversteigerung beantrage fallen diese alle weg aber die Rechtspflegerin vom Amtsgericht hat das verneint.

Addi
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Addi » 25.02.2016, 14:08

.....
da hat die Rechtspflegerin "nur" eingeschränkt Recht.
Eine Teilungsversteigerung macht dann Sinn, wenn sie alleinige Antragstellerin bleiben und ihr Ex-Mann nicht dem Verfahren beitritt.
Dann nämlich sind nur die den Miteigentumsanteil des Antragstellers allein belastenden Grundpfandrechte, gleichstehende oder den gleichstehend vorgehenden Grundpfandrechte in das Geringste Gebot mit aufzunehmen gem. § 182 Abs.1 ZVG.
Die nur den Miteigentumsanteil ihres Ex-Mannes belastenden Sicherungshypotheken würden somit gänzlich wegfallen.
Anders sieht es nur dann aus, wenn Ihr Ex-Mann dem Verfahren ebenfalls als Antragsteller beitritt. Dann würden auch seine Belastungen mit ins Geringste Gebot fallen, zuzüglich eines zu errechnenden Ausgleichbetrages aufgrund der unterschiedlichen Anteilsbelastungen.
Auf jeden Fall bleibt es ein recht kompliziertes und schwieriges Unterfangen.
Günstiger wäre es den rechnerischen Anteil ihres Ex-Mannes zu verwenden, um die Sicherungshypotheken abzulösen, Zug um Zug gegen Aushändigung der Löschungsbewilligungen.......

Gast 99
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Gast 99 » 26.02.2016, 10:10

Wenn ich die Grundschuld übertragen bekomme dann kann ich doch als Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen oder sehe ich das falsch?
Dadurch müssten dann doch auch alle dahinter stehenden Sicherheitshypotheken entfallen.
Heute Mittag gehe ich mal aufs Amtsgericht.

Addi
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Addi » 26.02.2016, 21:26

......
Ja, so ist es richtig.
Nur, wer hat die Grundschuld damals bewilligt Sie mit ihrem Mann, dann ist auch er hälftiger Anspruchsberechtigter der Rückgewährsansprüche aus der nicht mehr valutierenden Grundschuld.
Einfacher ist es direkt mit dem Ex Mann zu verhandeln, ob er Ihnen den hälftigen Antrag so überträgt...ohne Zwangsversteigerung....

Gast 99
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Gast 99 » 29.02.2016, 09:12

Zu der Rechtspflegerin möchte ich vorher einiges sagen.
Sie scheint mir auf diesem Posten relativ neu zu sein denn als ich das erste mal mit ihr telefoniert habe wegen Teilungsversteigerung hat sie am Telefon gelacht. Ich habe gefragt warum sie lacht und sie sagte, dass sie noch keine TV gemacht hat.
Am Freitag bin ich dann zum Amtsgericht nachdem ich mich vorher angemeldet habe. Ich habe sie nochmals auf die TV angesprochen und sie sagte, dass die Sicherheitshypotheken auf der Seite meines Exmannes bestehen bleiben. Ich sagte, dass ich mich informiert habe und dies nicht der Fall ist. Sie nahm ein Buch – für mich sah es wie ein Schulbuch aus – und blätterte darin und meinte dann dass es sein könnte sie sich aber hier genau einlesen muss. Sie sagte das dauert ca. 3 Wochen bis ich hier eine Antwort von ihr bekomme.
Auf meine Frage wie lange es dauert bis ein Termin für die TV steht meinte sie 6 bis 9 Monate. Es existiert bereits ein Gutachten vom Gericht welches auch von meinem Ex-Mann anerkannt wird. Er unterschreibt mir alles. Ich verstehe nicht wieso das so lange dauert.
Dann habe ich gefragt ob ich das Geld – ich selbst will ja das Haus ersteigern – ans Gericht überweisen muss und das Gericht es dann wieder an mich zurück überweist – ich bin in Besitz der Grundschuld. Auch das hat sie bejaht. Wir reden hier von einem 6-stelligen Betrag.
Ich würde mich am liebsten an den Vorgesetzten der Rechtspflegerin wenden denn meiner Meinung nach hat die Frau leider keine Ahnung in diesem speziellen Fall. Allerdings könnte ich mir selbst schaden und das Verfahren wird dann unnötig in die Länge gezogen. Was raten Sie mir?

Addi
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Addi » 29.02.2016, 13:12

In der Regel sind es gut ausgebildete Rechtspfleger/innen mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis ausgestattet, welche dieses schwierige Pensum an einem Amtsgericht bearbeiten. Das schließt natürlich nicht aus, dass dortige Rechtspflegerin entweder als "Pensenwechslerin" oder als Jungkollegin noch nicht über die entsprechende praktische Erfahrung verfügen. Eine Beschwerde, so sehen Sie es richtig bringt mE überhaupt nichts, weil jedem Entscheider an einem Amtsgericht, Richter oder Rechtspfleger zugestanden wird, über den jeweiligen Fall sachlich und unabhängig zu entscheiden. Es geht hierbei nicht darum eine möglichst "schnelle" Entscheidung zu treffen sondern vielmehr eine am Gesetz orientierte richtige Entscheidung zu treffen.
Wenn es sich um ein neu beantragtes Verfahren handelt, ist der Zeitraum bis zur Terminierung mit 6 oder 9 Monaten gut und zeitnah veranschlagt. Ist der Verkehrswert bereits verbindlich festgesetzt kommt es bei der Terminsbestimmung auf die Terminsdichte des besagten Amtsgerichts an. Hierzu kann überhaupt keine Aussage getroffen werden, weil dies bei jedem Amtsgericht unterschiedlich ist.
Von daher sollten Sie schon etwas an Geduld mitbringen und der zuständigen Rechtspflegerin das nötige Vertrauen entgegenbringen, denn schließlich erwarten Sie hier eine gerichtliche Lösung, die Sie selbst mit Ihrem Ex-Mann nicht hinbekommen haben...

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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Gast 99 » 07.03.2016, 10:26

Ich war am Freitag wieder auf dem Amtsgericht und habe den Antrag abgegeben. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass es bei einem Personalwechsel vorkommen kann, das die Rechtspflegerin nicht alles wissen kann. Ich habe nach ihrem Vorgesetzten gefragt und habe direkt einen Termin bei ihm bekommen. Leider konnte mir der noch viel weniger sagen. Er geht nämlich davon aus, dass die Schulden meines Exmannes bestehen bleiben, dass wenn ich das Haus in der TV erwerbe die ganzen Schulden mit übernehme. Diese Frage wird jetzt von offizieller Stelle geklärt da ich, wenn das so ist, den Antrag zurückziehe.
Sobald ich Antwort habe melde ich mich wieder.

Addi
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Addi » 08.03.2016, 11:22

..
prima, da sind wie mal gespannt...

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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Gast 99 » 14.03.2016, 15:17

Habe heute den ersehnten Anruf vom Amtsgericht erhalten aber die Antwort war nicht befriedigend.

Es sind 16 Positionen im Grundbuch und die verteilen sich wie folgt:

Pos. 7 Grundschuld

Pos. 8 Sicherheitshypothek auf der Seite meines Exmannes

Post. 9 wie 8

Pos. 10 wie 8

Pos. 11 wie 8

Pos. 12 wie 8

Pos. 13 Sicherheitshypothek auf meiner Seite

Pos. 14 Sicherheitshypothek auf meiner Seite

Pos. 15 wie 8

Pos. 16 wie 8

Laut Auskunft vom Amtsgericht fallen bei der von mir beantragten Teilungsversteigerung nur die Pos. 15 und 16 weg. Wenn das richtig ist muss ich den Antrag zurücknehmen denn es macht ja keinen Sinn.
Ist diese Auskunft richtig und wenn ja wie sieht es aus wenn ich die Pos. 13 und 14 befriedige und dann die TV beantrage?

Addi
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Re: Immobilie ersteigern

Beitragvon Addi » 14.03.2016, 19:20

.....
Ja, da haben Sie Recht....
Sollten Sie Ihre eigenen Sicherungshypotheken ablösen, dann fallen alle nachfolgenden Sicherungshypotheken Ihres Ex- Mannes, als auch die den Rechten III Nr. 8-12 nicht in das Geringste Gebot....

Viel Erfolg....


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