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Rechtspfleger verlangt am Vorabend der Versteigerung Zutritt

Verfasst: 18.02.2016, 01:25
von fritz
Hallo an Alle,

am Vorabend der Versteigerung taucht der für die Versteigerung zuständige Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes -außerhalb üblicher Geschäftszeiten-, gegen 20 h, beim Schuldner in der zu versteigernden Immobilie auf.

Er hat noch eine weitere männliche Person dabei.

Er verlangt Zutritt zum Haus, weil er sich von Amts wegen ein Bild davon machen müsse und morgen ja die Versteigerung sei.

Der Zutritt wurde ihm nicht gewährt.

Aber da stimmt doch m.M.n. etwas nicht.

Darf der das ???

Was kann da wirklich hinter stecken?

(Beim Gutachtertermin in einer anderen Versteigerungssache des gleichen Amtsgerichtes ist selbiger Rechtspfleger auch mitgekommen und behauptete, er dürfe und müsse dabei zugegen sein.)

Für Antworten vielen Dank.

Re: Rechtspfleger verlangt am Vorabend der Versteigerung Zut

Verfasst: 18.02.2016, 07:53
von Addi
.....
die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise ist mir nicht bekannt und ist sicherlich ein Einzelfall.
Ob und inwieweit ein Rechtspfleger unangekündigt einen solchen Besuch durchführen darf entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich rate Ihnen daher an, sich bei dem Direktor des zuständige Amtsgerichtes ( Geschäftsleiter) persönlich oder schriftlich hierüber zu informieren. Das ist m.E. zunächst der einfachere und schnellere Weg, als hier über ein bundesweites Forum....