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Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 23.01.2016, 22:25
von FluckJ
Ich habe ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben, bei der vorrangige Grundschulden einer Bank zu übernehmen waren. Dabei war/ist die restliche Kreditforderung der Bank offensichtlich geringer als die nominellen Grundschulden. Jedenfalls wurden im Termin auch keine Zinsen angemeldet. Im Zuge der Ablösung der Grundschulden hat die Bank nun 18 % p.a. für die Tage seither angefordert und mitgeteilt, dass sie von Rechts wegen verpflichtet wäre, diese für die ehemalige Eigentümerin einzufordern. Kann das sein? Wenn die Bank die Zinsen bräuchte, um eigene Ansprüche auszugleichen hätte ich noch Verständnis. Ich habe aber keine Lust der ehemaligen Eigentümerin noch Geld hinterherzutragen, nachdem sie die Übernahme durch haltlos-unsinnige Widersprüche gegen den Zuschlagsbeschluss hinauszögert und die Schlüsselübergabe bis dato verweigert.
Danke vorab.
Re: Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 24.01.2016, 12:15
von Addi
.....
JA, die Bank kann diesen Zinssatz ab Zuschlag verlangen.
mich überrascht Ihre Frage, da Sie doch "exakt" unter diesen Voraussetzungen die Immobilie ersteigert haben. Aus den Versteigerungsberdingungern ging doch klar hervor, dass Sie diese eingetragene Grundschuld zu den eingetragenen Bedingungen übernommen haben. Und im Grundbuch stehen eingetragenen Zinsen von 15% oder mehr p.A. Einen Darlehensvertrag zu anderen Konditionen haben Sie nicht mit der Bank geschlossen, so dass über §§56,52 ZVG, Sie ab Zuschlag in alle übernommenen Rechte und Pflichten eintreten.
Sie sollten also tunlichst mit dieser Bank über eine Ablösung der eingetragenen Grundschuld verhandeln..oder andere, für Sie bessere Zinskonditionen aushandeln...
Re: Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 24.01.2016, 17:32
von FluckJ
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Ablösung der Grundschulden ist zwischenzeitlich schon erfolgt und die selbe Bank gewährt nun mir ein Darlehen zu aktuell üblichen Konditionen.
Aber vom Tag der Zuschlags (zu dem noch immer ein Widerspruch der bisherigen Eigentümerin anhängig ist) bis zum Tag der Umfinanzierung wurden eben diese hohen Zinsen belastet und da kam ein vierstelliger Betrag zusammen.
Wie berichtet gibt die Bank die Zinsen angabegemäß an die ehemalige Eigentümerin weiter und da frage ich mich eben, ob das wirklich sein muss. Hätte man nicht mein Darlehen z. B. rückwirkend ausbezahlen können?
Re: Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 25.01.2016, 08:15
von Addi
"Wie berichtet gibt die Bank die Zinsen angabegemäß an die ehemalige Eigentümerin weiter und da frage ich mich eben, ob das wirklich sein muss. Hätte man nicht mein Darlehen z. B. rückwirkend ausbezahlen können?"
...
Das sind in erster Linie "bankinterne Abläufe", welche außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens vereinbart und abgeschlossen werden.
Im Nach hinein wird es ohnehin nicht mehr zu ändern sein und Sie haben ja letztlich den neuen Darlehensvertrag mit der Bank des bestehenbleibenden Rechts abgeschlossen...
Es zeigt aber auch, dass da noch immer eine gewisse "Unkenntnis" über die Abläufe einer Zwangsversteigerung bestehen, gerade auch dann, wenn Grundpfandrechte bestehen bleiben. Von daher ist es ganz wichtig, sich wenn möglich schon im Vorfeld zu informieren bei Gericht und der betreibenden Gläubigerin, um solche "Überraschungen" zu vermeiden....
Re: Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 25.01.2016, 08:50
von FluckJ
Dankeschön.
Ja, da haben Sie recht, manches sollte zuvor geklärt sein.
Aber nochmals konkret aus Ihrer Sicht. Ist die Bank in einem solchen Fall rechtlich gezwungen bzw. verpflichtet, Zinsen zu verlangen und dem ehemaligen Eigentümer auszubezahlen?
Re: Wem stehen die dinglichen Zinsen ab Zuschlag zu?
Verfasst: 25.01.2016, 13:47
von Addi
"Ist die Bank in einem solchen Fall rechtlich gezwungen bzw. verpflichtet, Zinsen zu verlangen und dem ehemaligen Eigentümer auszubezahlen?"
...
Da haben Sie was missverstanden. Die Bank verlangt keine Zinsen von Ihnen, die an den alten Schuldner/Eigentümer ausgezahlt werden....wieso auch? Die Zinsen stehen gem. §56 ZVG der Bank ab Zuschlag gegen den Ersteher zu, da dieser ja das dingliche Grundpfandrecht übernommen hat. Es ist ein eigener dinglicher Zinsanspruch gegen Sie aus der Übernahme des Grundpfandrechts, den Sie (der Ersteher) ab Zuschlag der Bank aufgrund der Eintragung im Grundbuch schulden.
Warum sollte der Schuldner von Ihrer Zinszahlung profitieren? Er ist und bleibt Schuldner auch über den Versteigerungstermin hinaus.