Meistbietender deutlich über 70% - Zuschlag ausgesetzt
Verfasst: 20.01.2016, 21:47
Hallo,
ich war am 19.1.15 Meistbietender für ein Haus mit einem Gebot von 78.000€. Der Verkehrswert betrug 84.114€.
Direkt im Anschluss an die Bietezeit beantragte der Anwalt der Gläubigerbank die Aussetzung des Zuschlags. Der Rechtspfleger stimmte zu und es wurde ein Verkündigungstermin für den 17.2.16 angesetzt.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir als Begründung gesagt, dass die Gläubigerbank dieses Vorgehen im Vorfeld pauschal gewünscht hat, sofern das Meistgebot unter dem Verkehrswert liegt. (für ein vergleichbares Objekt derselben Gläubigerbank mit ähnlichem Verkehrswert wurde eine Woche zuvor für 91.000€ der Zuschlag erteilt)
Laut Aussage des Amtsgerichts muss ich nun bis zu diesem Termin abwarten und kann selbst keinen Einfluss nehmen.
In einem Telefonat mit der Gläubigerbank schilderte mir die zuständige SB dies ähnlich, zudem gab sie mir den Hinweis mir nicht zuviel Hoffnung auf den Zuschlag zu machen. Dies würden nun ihre Vorgesetzten entscheiden und es liegt nicht in meiner Hand.
Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
1. Ist dieses Vorgehen seitens der Gläubigerbank so überhaupt möglich und rechtlich abgesichert? Schließlich wurde die 7/10-Hürde deutlich überschritten mit etwa 93%.
2. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Abwarten oder in die Offensive gehen, ggf. sogar von mir aus anbieten das Gebot nachträglich auf den Verkehrswert zu erhöhen?
Ich bin an der Immobilie sehr interessiert und würde lieber notgedrungen den Verkehrswert bezahlen als das der Zuschlag versagt wird!
Noch ein paar Hintergrundinfos dazu:
Die Immobilie ist langjährig vermietet (mtl. Kaltmiete ca. 550€), d.h. sollte der Zuschlag verweigert werden würde die Gläubigerbank trotzdem Einnahmen generieren. Andererseits würde wieder einige Zeit vergehen bis die Bank die Immobilie anderweitig veräußern kann. Die Bank, welche die Zwangsversteigerung betreibt, veräußert auf diesem Weg insgesamt 8 Immobilien. Bis jetzt sind ohne meinen Fall 3 Immobilien im Schnitt mit 17 % über Verkehrwert veräußert und zugeteilt wurden. So wie es aussieht kann die Bank daher ihre Gesamtforderung wieder ausgleichen und es entsteht noch ein Überschuss, welchen nachrangige Gläubigerbanken bekommen werden. Wie sich diese dann verhalten werden ist ungewiss.
ich war am 19.1.15 Meistbietender für ein Haus mit einem Gebot von 78.000€. Der Verkehrswert betrug 84.114€.
Direkt im Anschluss an die Bietezeit beantragte der Anwalt der Gläubigerbank die Aussetzung des Zuschlags. Der Rechtspfleger stimmte zu und es wurde ein Verkündigungstermin für den 17.2.16 angesetzt.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir als Begründung gesagt, dass die Gläubigerbank dieses Vorgehen im Vorfeld pauschal gewünscht hat, sofern das Meistgebot unter dem Verkehrswert liegt. (für ein vergleichbares Objekt derselben Gläubigerbank mit ähnlichem Verkehrswert wurde eine Woche zuvor für 91.000€ der Zuschlag erteilt)
Laut Aussage des Amtsgerichts muss ich nun bis zu diesem Termin abwarten und kann selbst keinen Einfluss nehmen.
In einem Telefonat mit der Gläubigerbank schilderte mir die zuständige SB dies ähnlich, zudem gab sie mir den Hinweis mir nicht zuviel Hoffnung auf den Zuschlag zu machen. Dies würden nun ihre Vorgesetzten entscheiden und es liegt nicht in meiner Hand.
Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
1. Ist dieses Vorgehen seitens der Gläubigerbank so überhaupt möglich und rechtlich abgesichert? Schließlich wurde die 7/10-Hürde deutlich überschritten mit etwa 93%.
2. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Abwarten oder in die Offensive gehen, ggf. sogar von mir aus anbieten das Gebot nachträglich auf den Verkehrswert zu erhöhen?
Ich bin an der Immobilie sehr interessiert und würde lieber notgedrungen den Verkehrswert bezahlen als das der Zuschlag versagt wird!
Noch ein paar Hintergrundinfos dazu:
Die Immobilie ist langjährig vermietet (mtl. Kaltmiete ca. 550€), d.h. sollte der Zuschlag verweigert werden würde die Gläubigerbank trotzdem Einnahmen generieren. Andererseits würde wieder einige Zeit vergehen bis die Bank die Immobilie anderweitig veräußern kann. Die Bank, welche die Zwangsversteigerung betreibt, veräußert auf diesem Weg insgesamt 8 Immobilien. Bis jetzt sind ohne meinen Fall 3 Immobilien im Schnitt mit 17 % über Verkehrwert veräußert und zugeteilt wurden. So wie es aussieht kann die Bank daher ihre Gesamtforderung wieder ausgleichen und es entsteht noch ein Überschuss, welchen nachrangige Gläubigerbanken bekommen werden. Wie sich diese dann verhalten werden ist ungewiss.