Nießbrauchrecht/Eigentumsübertragunsvormerkung
Verfasst: 12.01.2016, 16:56
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
In Abteilung II ist ein befristeter Nießbrauch sowie eine Eigentumsübertragungsvormerkung für eine Firma eingetragen.
Bei beiden steht ein Verweis auf eine Notarurkunde.
Zudem befindet sich dort ein Eintrag, dass die Zwangsverwaltung angeordnet ist.
In der Notarurkunde hat die Schuldnerin der Firma das Objekt für 10 Jahre vermietet und die Zahlung der Gesamtmiete im voraus erhalten. Zudem besteht eine Recht für die Firma das Objekt bis in ca. 2,5 Jahren zu erwerben.
Hier darf Sie dann die bereits gezahlte Miete anrechnen.
Nießbrauch wird doch generell in einem Zwangsversteigerungsverfahren gelöscht, oder?
Was ist mit der Eigentumsübertragungsvormerkung, fällt die auch weg?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.
Danke!
DMT
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
In Abteilung II ist ein befristeter Nießbrauch sowie eine Eigentumsübertragungsvormerkung für eine Firma eingetragen.
Bei beiden steht ein Verweis auf eine Notarurkunde.
Zudem befindet sich dort ein Eintrag, dass die Zwangsverwaltung angeordnet ist.
In der Notarurkunde hat die Schuldnerin der Firma das Objekt für 10 Jahre vermietet und die Zahlung der Gesamtmiete im voraus erhalten. Zudem besteht eine Recht für die Firma das Objekt bis in ca. 2,5 Jahren zu erwerben.
Hier darf Sie dann die bereits gezahlte Miete anrechnen.
Nießbrauch wird doch generell in einem Zwangsversteigerungsverfahren gelöscht, oder?
Was ist mit der Eigentumsübertragungsvormerkung, fällt die auch weg?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.
Danke!
DMT