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Nießbrauchrecht/Eigentumsübertragunsvormerkung

Verfasst: 12.01.2016, 16:56
von DMT
Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe.

In Abteilung II ist ein befristeter Nießbrauch sowie eine Eigentumsübertragungsvormerkung für eine Firma eingetragen.
Bei beiden steht ein Verweis auf eine Notarurkunde.
Zudem befindet sich dort ein Eintrag, dass die Zwangsverwaltung angeordnet ist.

In der Notarurkunde hat die Schuldnerin der Firma das Objekt für 10 Jahre vermietet und die Zahlung der Gesamtmiete im voraus erhalten. Zudem besteht eine Recht für die Firma das Objekt bis in ca. 2,5 Jahren zu erwerben.
Hier darf Sie dann die bereits gezahlte Miete anrechnen.

Nießbrauch wird doch generell in einem Zwangsversteigerungsverfahren gelöscht, oder?
Was ist mit der Eigentumsübertragungsvormerkung, fällt die auch weg?

Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.

Danke!

DMT

Re: Nießbrauchrecht/Eigentumsübertragunsvormerkung

Verfasst: 12.01.2016, 19:49
von Addi
....
Nun, in der Zwangsversteigerung kommt es bei der Feststellung und Aufstellung des sogenannten "Geringsten Gebotes" darauf an, welchen dinglichen Rang die eingetragenen Rechte zu-und untereinander haben.
Soweit diese Rechte in Abteilung II zeitlich vor dem Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen worden sind, bleiben diese aufgrund der allgemeinen Versteigerungsbedingungen bestehen, müssen mit ausgeboten und einem "Zuzahlungsbetrag" bewertet werden.
Ob und inwieweit es sich dann für einen Aussenstehenden noch lohnt hier auf dieses Objekt zu bieten sollten Sie bitte direkt im Vorfeld bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht erfragen, um nicht eine böse Überraschung zu erleben....