Hallo Community,
ich habe folgenden abstrakten Fall:
A möchte ein Haus W ersteigern. Das Haus W gehört X und Y zu 50%, wird aber zwangsverwaltet. X und Y wohnen noch im Haus. X ist Freiberufler, insolvent und in der Wohlverhaltensphase. Y ist ebenfalls Freiberufler und hat im Haus W Flächen für ein Gewerbe G angemietet. Die Schriftform des abgeschlossenen Mietvertrag ist unbestimmt, da Mietobjekt nicht präzise beschrieben. X und Y räumen das Haus nicht freiwillig.
- Welche Prozesse muss A anstreben/führen, um wirksam räumen zu können (z.B. Räumung x und y; Räumung Gewerbe g etc.)?
- Ist der Gewerbemietvertrag unwirksam wg. mangelnder Schriftform?
- Wenn nein, wie kann Mietvertrag geheilt werden? => Separierung zwischen Privat- und Gewerberäumen um Besitz in zwei Zügen zu räumen.
- Wie werden privater und betrieblicher Besitz aus Haus W im Vorwege eine Räumung bestimmt?
- Mit welchen Kosten muss A rechnen?
VG
Bestimmung Kostenrisiko
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Bestimmung Kostenrisiko
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Vorsicht:
Was Sie hier wünschen ist eine kostenlose Rechtsberatung außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens.
Hierfür ist dieses FORUM nicht bestimmt.
Zumal es sich wie angegeben um einen "abstrakten Fall" handelt.
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