Eigentumsübertragungsvormerkung

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Moderator: Alfred_Hilbert

HerrSt
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Eigentumsübertragungsvormerkung

Beitragvon HerrSt » 09.11.2015, 18:49

Liebe Nutzer des ZV-Forums,

in einem Gutachten zum Verkehrswert einer Eigentumswohnung (Auftraggeber: Amtsgericht) bin ich auf folgenden Text gestoßen, der mich skeptisch stimmt:
In Abt. II bestehen folgende Eintragungen:

Lfd. Nr. 6: Eigentumsübertragungsvormerkungen für XXX zu je 1/2 Anteil. Bezug: Bewilligung vom 27.10.2013 (UR.-Nr. 392/2013, Notar XXX, Ort XXX). Eingetragen am 29. November 2013.

Lfd. Nr. 7: Die Zwangsversteigerung ist angeordnet, 082 K 058/14. Eingetragen am 23. Juli 2014.

Vorgenannte Rechte in Abt. II werden als wertneutral angesehen und bleiben in der weiteren Bewertung unberücksichtigt.
Könnten mir als "Ersteigerer" Probleme durch die Eigentumsübertragungsvormerkungen entstehen? Wenn ja, welche? Gibt es Prüfschritte (z.B. bestimmte Nachfragen beim Amtsgericht), die Sie mir empfehlen können?

Vielen Dank,

Tobias

Addi
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Re: Eigentumsübertragungsvormerkung

Beitragvon Addi » 10.11.2015, 09:01

.....
vorliegend kann davon ausgegangen werden, dass die eingetragene Auflassungsvormerkung in einer Versteigerung erlischt, da aus einem Grundpfandrecht das Verfahren betrieben wird, welches zeitlich v o r der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
Dies hätte dann zur Folge, dass Sie sich insoweit keine Gedanken um diese Eintragung machen müssen.
Diese Angaben können Sie mit Terminsbestimmung im ZVG online-Portal bei dem Amtsgericht-Vollstreckungsgericht- erfragen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann hier auch noch näher darauf eingegangen werden.......

HerrSt
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Re: Eigentumsübertragungsvormerkung

Beitragvon HerrSt » 10.11.2015, 12:24

Hallo Addi,

vielen Dank für die Info! Ich habe mich auf Ihrer Rat beim Amtsgericht telefonisch erkundigt und die Auflassungsvormerkung wird tatsächlich wegfallen.

Danke und Gruß,

Tobias


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