Teilungsversteigerung
Verfasst: 20.10.2015, 16:18
Hallo,
ich bin in Besitz eines halben Hauses. Die andere Hälfte ist mit Sicherheitshypotheken belastet und zwar mehr als das Haus wert ist. Meine Hälfte ist nicht belastet. Es bestand eine Grundschuld aber die wurde an mich komplett übertragen.
Ich kann aber erst was mit dem Haus anfangen wenn ich in Besitz des ganzen Hauses bin. Deshalb frage ich wie es ist wenn ich die Teilungsversteigerung beantrage. Ich selbst habe Interesse die andere Hälfte zu kaufen.
- Muss ich dann die Sicherheitshypotheken mit übernehmen oder fallen diese weg?
- Da ich die Grundschuld besitze muss ich dann wenn ich ersteigere das Geld an das Amtsgericht zahlen und das zahlt es dann wieder an mich zurück oder gibt es da andere Möglichkeiten?
- Ein Gläubiger hat die Versteigerung beantragt aber dann wieder abgesagt. Er hat bis Januar Zeit diese wieder zu aktivieren. Was passiert damit?
Freue mich auf Antworten.
ich bin in Besitz eines halben Hauses. Die andere Hälfte ist mit Sicherheitshypotheken belastet und zwar mehr als das Haus wert ist. Meine Hälfte ist nicht belastet. Es bestand eine Grundschuld aber die wurde an mich komplett übertragen.
Ich kann aber erst was mit dem Haus anfangen wenn ich in Besitz des ganzen Hauses bin. Deshalb frage ich wie es ist wenn ich die Teilungsversteigerung beantrage. Ich selbst habe Interesse die andere Hälfte zu kaufen.
- Muss ich dann die Sicherheitshypotheken mit übernehmen oder fallen diese weg?
- Da ich die Grundschuld besitze muss ich dann wenn ich ersteigere das Geld an das Amtsgericht zahlen und das zahlt es dann wieder an mich zurück oder gibt es da andere Möglichkeiten?
- Ein Gläubiger hat die Versteigerung beantragt aber dann wieder abgesagt. Er hat bis Januar Zeit diese wieder zu aktivieren. Was passiert damit?
Freue mich auf Antworten.