Freihändiger Verkauf
Verfasst: 11.10.2015, 12:13
Hallo,
folgender Fall: Ein Makler erhält vom Eigentümer den Auftrag für einen freihändigen Verkauf einer ETW.
1. Sollte er/muss er einem möglichen Käufer mitteilen, dass sich das Objekt bereits in der Zwangsversteigerung befindet?
2. Braucht es unbedingt die Zustimmung des Gläubigers/aller Gläubiger für einen freihändigen Verkauf.
3. Wie erfährt man, ob die Immobilie lastenfrei zu erwerben ist, oder ob der Käufer zusätzlich zu seinem Kaufpreis noch weitere Grundschulden abzulösen hat?
Vielen Dank schon mal!
Schöne Grüße
Sara
folgender Fall: Ein Makler erhält vom Eigentümer den Auftrag für einen freihändigen Verkauf einer ETW.
1. Sollte er/muss er einem möglichen Käufer mitteilen, dass sich das Objekt bereits in der Zwangsversteigerung befindet?
2. Braucht es unbedingt die Zustimmung des Gläubigers/aller Gläubiger für einen freihändigen Verkauf.
3. Wie erfährt man, ob die Immobilie lastenfrei zu erwerben ist, oder ob der Käufer zusätzlich zu seinem Kaufpreis noch weitere Grundschulden abzulösen hat?
Vielen Dank schon mal!
Schöne Grüße
Sara