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Verteilungstermin

Verfasst: 16.09.2015, 12:05
von Hohmann74
Hallo,

wenn am Verteilungstermin keine Einigung erzielt wird, wird der Erlös beim Landgericht hinterlegt.
Wie geht es dann weiter?

Danke.

Re: Verteilungstermin

Verfasst: 16.09.2015, 18:55
von Addi
Zunächst, es betrifft die Versteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sogenannte Teilungsversteigerungsverfahren gem. $ 180 ff. ZVG.
Und im Grunde ist es so richtig. Eine "nicht teilbare Immobilie" soll im Wege der Teilungsversteigerung in einen geldwerten, teilbaren Erlös umgewandelt werden.
Die Problematik bleibt jedoch. Die ursprünglicheEigentümergemeinschaft muss sich zwingend dahingehend einigen, wie den der verbleibende Erlös aufgeteilt, verteilt werden soll in Quoten oder Prozenten.
Liegt eine solche Einigung dem Vollstreckungsgericht nicht vor, wird der sogenannte Übererlös bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt.
Dort bleibt der Erlös solange in der Hinterlegung, bis die alten ursprünglichen Eigentümer der Hinterlegungsstelle eine Einigungs/Auszahlungserklärung abgeben oder eine gerichtliche Entscheidung vorlegen aus der zu entnehmen ist wie eine Aufteilung zivilrechtlich angeordnet worden ist.
Das Vollstreckungsgericht, welches die Versteigerung durchgeführt hat ist insoweit raus, mit der Hinterlegung ist die Verteilung des Vollstreckungsgerichts beendet.....

Re: Verteilungstermin

Verfasst: 21.09.2015, 19:12
von Hohmann74
Vielen Dank für die informative, verständliche Antwort.

Muss die Auszahlungserklärung außer den Unterschriften der ehemaligen Eigentümern noch gewissen Anforderungen genügen oder kann diese formlos erstellt werden?

Re: Verteilungstermin

Verfasst: 21.09.2015, 19:45
von Addi
....
Nein, dafür bedarf es keiner notariellen Form, einfache Schriftform ist ausreichend.....