Beitrittgebühr
Verfasst: 14.09.2015, 20:00
Hallo,
die vorausgelegten Kosten für Gericht, Gutachter wird - so wie ich es verstanden habe - vom versteigerungserlös abgezogen und erst dann wird was übrig bleibt unter den Miterben verteilt.
Wie sieht es mit der Gebühr die ein Beitretender gezahlt hat. Muss er gesondert beantargen, dass auch diese
Gebühr unter allen Miterben aufgeteilt wird. Ich habe es so verstanden, dass man das ggf. im Termin "anmelden"
muss. Vielleicht kann ja jemand erklären wie hier genau vorzugehen ist.
Vielen Dank vorab.
die vorausgelegten Kosten für Gericht, Gutachter wird - so wie ich es verstanden habe - vom versteigerungserlös abgezogen und erst dann wird was übrig bleibt unter den Miterben verteilt.
Wie sieht es mit der Gebühr die ein Beitretender gezahlt hat. Muss er gesondert beantargen, dass auch diese
Gebühr unter allen Miterben aufgeteilt wird. Ich habe es so verstanden, dass man das ggf. im Termin "anmelden"
muss. Vielleicht kann ja jemand erklären wie hier genau vorzugehen ist.
Vielen Dank vorab.