Hallo liebes Forum,
ich habe Interesse an einer Wohnung, die schon einige Male über ZV angeboten wurde, aber nie verkauft wurde. Beim letzten Mal wurde das Gebot als nicht ausreichend ausgeschlagen.
Jetzt habe ich einen Besichtigungstermin und bin noch einmal die Unterlagen durchgegangen:
Verkehrswert 60.000 Euro. Mindestgebot 35.000 Euro.
Das merkwürdige sind aber Kommentare in den Unterlagen:
Der Gläubiger hat lt. Beschluss ZV einen dringlichen Anspruch auf 61.000 Euro - diese Angabe ist von 2012. Nennt sich Grundschuldkapitalbetrag. Dann steht noch eine weitere Position mit Nachzahlung des Hausgeldes für 2012 und 2013 in diesem Beschluss....
Vielleicht kann ich jemandem mal dieses pdf schicken, wenn ich jetzt biete und diese Schuldenlast mitnehme....
Danke und Grüße
Interesse an einer ETW über ZV - Vorbereitung
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Interesse an einer ETW über ZV - Vorbereitung
....und das Lustige ist, auf der HP dieses Objektes in der Datenbank des zuständigen Amtsgerichtes wird davon gar nichts erwähnt... Ist diese Schuld vielleicht schon gelöscht worden?
Grüße
Grüße
Re: Interesse an einer ETW über ZV - Vorbereitung
............
im Grunde ist es völlig uninteressant wie und was die Gläubiger fordern oder zu bekommen haben.
Wichtig ist einzig und allein "welche Vorstellung" die betreibende Gläubigerbank hat für welche Summe ein Meistgebot zugelassen wird........sprich was Ihnen der Höhe nach die Wohnung wert ist...
viel Erfolg
im Grunde ist es völlig uninteressant wie und was die Gläubiger fordern oder zu bekommen haben.
Wichtig ist einzig und allein "welche Vorstellung" die betreibende Gläubigerbank hat für welche Summe ein Meistgebot zugelassen wird........sprich was Ihnen der Höhe nach die Wohnung wert ist...
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Re: Interesse an einer ETW über ZV - Vorbereitung
Hallo Addi,
danke für die Rückmeldung. Der Gläubiger ist interessanterweise eine Bank, Raifeisenbank... Und offenbar sind die mit den 35.000 Euro min zufrieden. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden Altlasten aber auch mit dem Mindestgebot verrechnet? Sprich Altlast 5000 Euro, Mindestgebot 40.000 Euro in unserem Beispiel...?
Gruesse
danke für die Rückmeldung. Der Gläubiger ist interessanterweise eine Bank, Raifeisenbank... Und offenbar sind die mit den 35.000 Euro min zufrieden. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden Altlasten aber auch mit dem Mindestgebot verrechnet? Sprich Altlast 5000 Euro, Mindestgebot 40.000 Euro in unserem Beispiel...?
Gruesse
Re: Interesse an einer ETW über ZV - Vorbereitung
Zu bieten ist im Termin immer das sogenannte Geringst Gebot, welches der Versteigerungsrechtspfleger vor Aufruf der Bietungsstunde bekannt gibt und benennt.
Das Geringste Gebot umfasst den bestehenbleibenden Teil, falls Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte zu übernehmen sind und das Geringst Bargebot. Dieses umfasst i.d.R. die bisherigen Verfahrenskosten, WEG-Hausgeldansprüche, und GRundbesitzabgaben.....evtl. Laufende Zinsen bestehenbleibender Rechte.
Von daher bieten Sie die 35.000,-€ und zahlen auch nur diese 35.000,-€ zuzüglich 4% Zinsen ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin.....
Das Geringste Gebot umfasst den bestehenbleibenden Teil, falls Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte zu übernehmen sind und das Geringst Bargebot. Dieses umfasst i.d.R. die bisherigen Verfahrenskosten, WEG-Hausgeldansprüche, und GRundbesitzabgaben.....evtl. Laufende Zinsen bestehenbleibender Rechte.
Von daher bieten Sie die 35.000,-€ und zahlen auch nur diese 35.000,-€ zuzüglich 4% Zinsen ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin.....