Darf Schuldner bei ZV selbst mitbieten?

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Moderator: Alfred_Hilbert

Petranelly
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Darf Schuldner bei ZV selbst mitbieten?

Beitragvon Petranelly » 03.08.2015, 14:09

Situation: Der Eigentümer einer Grundschuld auf meiner Eigentumswohnung betreibt die Zwangsvollstreckung. Kann ich selbst beim Termin mit bieten und welche Voraussetzungen muss ich ggf. erbringen? wie sieht es mit der Sicherheitsleistung aus. Die Grundschuld entspricht ungefähr einem Drittel des Verkehrswertes.
Vielen Dank für die Hilfe

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Darf Schuldner bei ZV selbst mitbieten?

Beitragvon Addi » 03.08.2015, 15:45

....
wenn es Ihnen vorab möglich ist die noch ausstehende, valutierende Forderung der Gläubigerbank abzulösen, sollten Sie dies tun, um eine Versteigerung zu vermeiden.
Ist die Forderung bezahlt und ausgeglichen, muß die Gläubigerbank den Zwangsversteigerungsantrag zurücknehmen.
Ist beides nicht möglich und Sie wollen tatsächlich als Schuldnerin im Versteigerungstermin mitbieten, gilt die Vorschrift des § 68 Abs.3 ZVG.
Dort heißt es:

§ 68 ZVG

(1) Die Sicherheit ist für ein Zehntel des in der Terminsbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswerts zu leisten. Übersteigt die Sicherheit nach Satz 1 das Bargebot, ist der überschießende Betrag freizugeben. Ist die Sicherheitsleistung durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt, ordnet das Gericht die Auszahlung des überschießenden Betrags an.

(2) Ein Beteiligter, dessen Recht nach § 52 bestehenbleibt, kann darüber hinausgehende Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Betrags verlangen, welcher zur Deckung der seinem Recht vorgehenden Ansprüche durch Zahlung zu berichtigen ist.

(3) Bietet der Schuldner oder ein neu eingetretener Eigentümer des Grundstücks, so kann der Gläubiger darüber hinausgehende Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Betrags verlangen, welcher zur Deckung seines Anspruchs durch Zahlung zu berichtigen ist.

(4) Die erhöhte Sicherheitsleistung nach den Absätzen 2 und 3 ist spätestens bis zur Entscheidung über den Zuschlag zu erbringen.


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