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Zwangsversteigerung Haus

Verfasst: 26.07.2015, 08:27
von Denick
Hallo,
ich bin neu hier und auch unser Vorhaben ein Haus bei einer Zwangsversteigerung zu erwerben ist das erste mal. Wir haben uns das Objekt von außen angesehen. Von außen und auch die Lage passt es. Im Internet gibt es leider nur sehr wenig Infos also drei vier Bilder von außen und auch sonst ist nur die Quadratmeterzahl, Zimmeranzahl und Grundstücksgröße angegeben. Keine Bilder von innen und auch kein Grundriss. Als wir dort waren stand ein Auto dort auf dem Grundstück. Somit haben wir uns gefragt ist es bewohnt?! Ich habe nun viel gelesen und so wie ich es gelesen habe ist es leichter den Eigentümer wenn er denn drin wohnt raus zu bekommen als einen Miete. Ein Name stand am Briefkasten nicht dran. Also wie erfahre ich denn vorher ob der Eigentümer selbst dort wohnt oder ob da ein Mieter drin ist? Und wenn ja wie lange da schon einer drin ist denn davon hängt doch glaube ich auch die Kündigungsfrist ab für das Mietverhältnis? Wenn das Objekt vermietet ist geht dann die Miete automatisch an mich? Und habe ich Einfluss auf die Miete? Also die Höhe? Wie ist das nach der Versteigerung kann ich dann da bin fahren und dort sofort rein? Und mich umsehen? Wie ist das wenn dort keiner vor Ort ist kann ich dann da rein? Nur wie weiß ich ob da jemand dann gerade ausgezogen ist oder noch wohnt? Und falls das Objekt leer ist muss ich das dann aufbrechen? Wie ist denn eure Erfahrung mit bewohnten Objekten? Sind die Menschen dort ohne Probleme ausgezogen oder musstet ihr Rechtsmittel anwenden? Wir wollen nicht selber drin wohnen sondern es als Ferienhaus vermieten.
Danke für eurer Interesse und auf Antworten bin ich gespannt.

Re: Zwangsversteigerung Haus

Verfasst: 26.07.2015, 12:55
von Addi
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Viele Offenen Fragen, verständlich.
Ich werde versuchen auf alles einzugehen.....
Genauerer Auskünfte kann das Vollstreckungsgericht vor oder im Termin selbst bekanntgeben, soweit entsprechende Auskünfte auch gemacht werden können.
Zumindest wird bekanntgegeben wer das Objekt bewohnt ob es vermietet ist. Einen Anspruch auf eine Innenbesichtigung oder Bilder hat man leider nicht.
Dem Meistbietenden im Termin, soweit dieser den Zuschlag erhält,übernimmt ab diesem Zeitpunkt sämtliche Rechte und Pflichten am Objekt. Sollte dieses vermietet sein, ab diesem Tag der Mietzinsanspruch aber auch sämtliche Zahlungsverpflichtungen. Ein Mietverhältnis kann mit einem Sonderkündigungsrecht zum nächst möglichen Termin gekündigt werden, umter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist. Ist es nicht vermietet, ist mit den alten Eigentümern zu vereinbaren, wie umd wann eine Übergabe erfolgen soll und kann. Mag dieser nicht freiwillig ausziehen, ist eine Zwangsräumung möglich, zu der der zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt werden muss. Räumungskosten sind dann mit ca. 3-5.000,-€ einzuplanen.

Re: Zwangsversteigerung Haus

Verfasst: 27.07.2015, 07:34
von Denick
Hallo Addi
Danke für deine Antwort. Heute fahre ich erstmal zum Bauamt um herauszufinden ob ich dort eine Ferienwohnung betreiben darf denn damit steht und fällt das Objekt. Ich hoffe es ist dort genehmigt. Wenn ja fahre ich danach gleich zum Gericht und werde mir dort das Gutachten und wenn ich das darf den Grundbuchauszug ansehen. Wie ist darf eigentlich wenn im Grundbuch die Schuldner aufgelistet sind mit Schuldenbeträgen muss ich diese dann vom Zwangsversteigerungspreis ( wenn ich den Zuschlag bekäme ) bezahlen? Oder muss ich alles an das Gericht bezahlen und die verteilen das? Oder kommen diese Schulden zur Höhe des Zwangsversteigerungspreises dazu?
Viele Grüße Denick

Re: Zwangsversteigerung Haus

Verfasst: 27.07.2015, 11:48
von Addi
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Die Grundpfandrechte, welche im Grundbuch des zu versteigernden Objektes eingetragen sind, sind nur dann von dem Ersteher zu übernehmen, wenn diese als "bestehend bleibend" im Geringsten Gebot gem . §§ 44, 52 ZVG aufgenommen worden sind.
Wird das Objekt "lastenfrei" in Abteilung III des Grundbuchs versteigert, sind keine Grundpfandrechte zu übernehmen.
Das "bare Meistgebot" zuzüglich der 4% Zinsen ab Zuschlag bis einen Tag vor der Verteilung, ist von Ihnen rechtzeitig vor dem Verteilungstermin an das Vollstreckungsgericht zu zahlen.
Mit der Zahlung an die Gläubiger haben Sie in der Regel nichts zu tun. Die Verteilung wird gem. §§ 113 ff. ZVG von dem Vollstreckungsgericht durchgeführt.
Nur dann, wenn ein Grundpfandrecht übernommen worden ist, treten Sie in die dingliche Schuldverpflichtung ein, so dass eine Auseinandersetzung mit der Grundpfandrechtsgläubigerin zu erfolgen hat.....