Zweifel über Nutzbarkeit von nicht eingetragenem An-/Ausbau
Verfasst: 16.07.2015, 14:44
Hallo zusammen,
ich möchte evtl. eine 3-Zimmer Wohnung in einem 2-Familienhaus+Anbau ersteigern (Teilungsversteigerung). Ich habe mich dazu mit dem Eigentümer in Kontakt gesetzt und daraufhin die Wohnung besichtigt.
Die Wohnung hat zusätzlich zu den 3 Zimmern noch ein angefangen ausgebautes Dachgeschoss und eine Terasse. Bei der Besichtigung bin ich davon ausgegangen, dass die beiden Dinge mit dazu gehören. Nachdem ich danach das Gutachten gelesen habe, sieht das aber anders aus. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dachgeschoss des Anbaus und die Terasse nicht mit im Aufteilungsplan enthalten sind, dass das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung nicht wohnlich genutzt werden kann, und dass Baugenehmigungen nicht geprüft wurden.
Die Terasse am Anbau, die in einer Höhe von über 1m über dem Erdboden beginnt, grenzt direkt an den Garten eines Nachbarn. Soweit ich nach meiner Recherche das Baurecht in Hessen verstanden habe (ich bin aber Laie), ist die Terasse in der Form nicht zulässig, bzw. könnte von einem Nachbarn beanstandet werden.
Ich wollte dazu nochmals den Eigentümer kontaktieren und mir die Baugenehmigungen zeigen lassen. Dieser ist aber unter seiner Nummer nicht mehr erreichbar. Er wohnt nicht in der zu versteigernden Wohnung.
Meine Fragen dazu:
1. Ist es prinzipiell möglich, nachträglich Baugenehmigungen zu beantragen und die Anbauten in den Aufteilungsplan eintragen zu lassen?
2. Wie kann ich an Informationen bzgl. den Baugenehmigungen kommen?
3. Kann ein Nachbar, wenn er die Terasse schon jahrelang so akzeptiert hat, trotzdem irgendwann den Abriss beantragen?
4. Sollte ich lieber die Finger davon lassen, wenn mir die Terasse und das Dachgeschoss wichtig sind?
Vielen Dank!
ich möchte evtl. eine 3-Zimmer Wohnung in einem 2-Familienhaus+Anbau ersteigern (Teilungsversteigerung). Ich habe mich dazu mit dem Eigentümer in Kontakt gesetzt und daraufhin die Wohnung besichtigt.
Die Wohnung hat zusätzlich zu den 3 Zimmern noch ein angefangen ausgebautes Dachgeschoss und eine Terasse. Bei der Besichtigung bin ich davon ausgegangen, dass die beiden Dinge mit dazu gehören. Nachdem ich danach das Gutachten gelesen habe, sieht das aber anders aus. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dachgeschoss des Anbaus und die Terasse nicht mit im Aufteilungsplan enthalten sind, dass das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung nicht wohnlich genutzt werden kann, und dass Baugenehmigungen nicht geprüft wurden.
Die Terasse am Anbau, die in einer Höhe von über 1m über dem Erdboden beginnt, grenzt direkt an den Garten eines Nachbarn. Soweit ich nach meiner Recherche das Baurecht in Hessen verstanden habe (ich bin aber Laie), ist die Terasse in der Form nicht zulässig, bzw. könnte von einem Nachbarn beanstandet werden.
Ich wollte dazu nochmals den Eigentümer kontaktieren und mir die Baugenehmigungen zeigen lassen. Dieser ist aber unter seiner Nummer nicht mehr erreichbar. Er wohnt nicht in der zu versteigernden Wohnung.
Meine Fragen dazu:
1. Ist es prinzipiell möglich, nachträglich Baugenehmigungen zu beantragen und die Anbauten in den Aufteilungsplan eintragen zu lassen?
2. Wie kann ich an Informationen bzgl. den Baugenehmigungen kommen?
3. Kann ein Nachbar, wenn er die Terasse schon jahrelang so akzeptiert hat, trotzdem irgendwann den Abriss beantragen?
4. Sollte ich lieber die Finger davon lassen, wenn mir die Terasse und das Dachgeschoss wichtig sind?
Vielen Dank!