Hallo zusammen,
ich möchte evtl. eine 3-Zimmer Wohnung in einem 2-Familienhaus+Anbau ersteigern (Teilungsversteigerung). Ich habe mich dazu mit dem Eigentümer in Kontakt gesetzt und daraufhin die Wohnung besichtigt.
Die Wohnung hat zusätzlich zu den 3 Zimmern noch ein angefangen ausgebautes Dachgeschoss und eine Terasse. Bei der Besichtigung bin ich davon ausgegangen, dass die beiden Dinge mit dazu gehören. Nachdem ich danach das Gutachten gelesen habe, sieht das aber anders aus. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dachgeschoss des Anbaus und die Terasse nicht mit im Aufteilungsplan enthalten sind, dass das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung nicht wohnlich genutzt werden kann, und dass Baugenehmigungen nicht geprüft wurden.
Die Terasse am Anbau, die in einer Höhe von über 1m über dem Erdboden beginnt, grenzt direkt an den Garten eines Nachbarn. Soweit ich nach meiner Recherche das Baurecht in Hessen verstanden habe (ich bin aber Laie), ist die Terasse in der Form nicht zulässig, bzw. könnte von einem Nachbarn beanstandet werden.
Ich wollte dazu nochmals den Eigentümer kontaktieren und mir die Baugenehmigungen zeigen lassen. Dieser ist aber unter seiner Nummer nicht mehr erreichbar. Er wohnt nicht in der zu versteigernden Wohnung.
Meine Fragen dazu:
1. Ist es prinzipiell möglich, nachträglich Baugenehmigungen zu beantragen und die Anbauten in den Aufteilungsplan eintragen zu lassen?
2. Wie kann ich an Informationen bzgl. den Baugenehmigungen kommen?
3. Kann ein Nachbar, wenn er die Terasse schon jahrelang so akzeptiert hat, trotzdem irgendwann den Abriss beantragen?
4. Sollte ich lieber die Finger davon lassen, wenn mir die Terasse und das Dachgeschoss wichtig sind?
Vielen Dank!
Zweifel über Nutzbarkeit von nicht eingetragenem An-/Ausbau
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zweifel über Nutzbarkeit von nicht eingetragenem An-/Aus
Zu Ihre Fragen:
1. Ist es prinzipiell möglich, nachträglich Baugenehmigungen zu beantragen und die Anbauten in den Aufteilungsplan eintragen zu lassen?
Hmmm, schwierig. Eine Rücksprache mit dem Bauamt wäre notwendig, Bauanträge, Nutzungsänderungen und eine Änderung des Aufteilungsplanes? Lohnt sich kaum.....
2. Wie kann ich an Informationen bzgl. den Baugenehmigungen kommen?
Mit dem Gutachten zum Bauamt der Stadt und sich beraten lassen was möglich ist.
3. Kann ein Nachbar, wenn er die Terasse schon jahrelang so akzeptiert hat, trotzdem irgendwann den Abriss beantragen?
Ebenfalls nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten. Es gibt sogenannte Gewohnheitsrechte auch ohne Genehmigung. Aber, ob das in Ihrem Fall vorliegt...ist im Einzelfall zu überprüfen.
4. Sollte ich lieber die Finger davon lassen, wenn mir die Terasse und das Dachgeschoss wichtig sind?
Nun, es kommt auf das Ergebnis ihrer Nachforschung an. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn sie damit leben können und wollen wie es ist, bleibt ein gewisses Restrisiko.....
Eine generelle Befürwortung kann somit nicht ausgesprochen werden.....
1. Ist es prinzipiell möglich, nachträglich Baugenehmigungen zu beantragen und die Anbauten in den Aufteilungsplan eintragen zu lassen?
Hmmm, schwierig. Eine Rücksprache mit dem Bauamt wäre notwendig, Bauanträge, Nutzungsänderungen und eine Änderung des Aufteilungsplanes? Lohnt sich kaum.....
2. Wie kann ich an Informationen bzgl. den Baugenehmigungen kommen?
Mit dem Gutachten zum Bauamt der Stadt und sich beraten lassen was möglich ist.
3. Kann ein Nachbar, wenn er die Terasse schon jahrelang so akzeptiert hat, trotzdem irgendwann den Abriss beantragen?
Ebenfalls nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten. Es gibt sogenannte Gewohnheitsrechte auch ohne Genehmigung. Aber, ob das in Ihrem Fall vorliegt...ist im Einzelfall zu überprüfen.
4. Sollte ich lieber die Finger davon lassen, wenn mir die Terasse und das Dachgeschoss wichtig sind?
Nun, es kommt auf das Ergebnis ihrer Nachforschung an. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn sie damit leben können und wollen wie es ist, bleibt ein gewisses Restrisiko.....
Eine generelle Befürwortung kann somit nicht ausgesprochen werden.....