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Pflichtteil

Verfasst: 09.07.2015, 15:24
von Gast 99
Hallo,
meine Eltern sind total überschuldet und es steht die Versteigerung an da mehrere Lasten im Grundbuch eingetragen sind. Habe ich als Kind ein Recht auf meinen "Pflichtteil"? Vielleicht eine dumme Frage aber ich würde es gerne wissen.

Re: Pflichtteil

Verfasst: 09.07.2015, 20:05
von Addi
Nahen Angehörigen steht ein Pflichtteil zu (BGB § 2303).

§ 2303
Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

Einen Anspruch darauf haben zum einen die sogenannten Abkömmlinge. Das sind die leiblichen oder adoptierten Kinder oder - sofern diese nicht mehr leben - die jeweils nachfolgende Generation, also Enkel oder Urenkel. Ein Anrecht auf einen Pflichtteil sieht das Gesetz außerdem für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie bei kinderlosen Paaren auch für die Eltern vor. Geschwister dagegen können keinen Pflichtteil geltend machen.

Der Pflichtteil wird immer in Geld ausbezahlt, .........
ein Pflichtteilsberechtigter wird also zum Beispiel kein Miteigentümer an einem Haus oder Grundstück. Seinen Anspruch macht er gegenüber den Erben geltend, sie müssen also das Geld aufbringen, entweder durch den Verkauf eines Teils des Erbes oder über einen Kredit. "Pflichtteilsansprüche muss man innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt anmelden, an dem man von der Enterbung erfahren hat, ansonsten verjähren sie".

Re: Pflichtteil

Verfasst: 09.07.2015, 20:25
von Gast 99
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort aber ich blicke nicht durch.

Wenn die Versteigerung beantragt ist und auch schon terminiert da ganz viele Schulden auf dem Haus sind kann ich dann jetzt meinen Pflichtteil beantragen und an welcher Stelle steht der?

LG

Re: Pflichtteil

Verfasst: 10.07.2015, 09:01
von Addi
.....
Den Pflichtteil "geltend" machen und auch erfüllt zu bekommen hängt natürlich davon ab, ob dieser in einen geldwerten Betrag auch erfüllt werden kann. Wenn nach der Versteigerung weitere Schulden für Ihre Eltern bleiben, wer soll dann den Pflichtteilsanspruch erfüllen ? Weder die Gläubigerbanken noch Ihre Eltern können diesen erfüllen, von daher bleibt es für Sie leider nur graue Theorie......