Mindestgebot ?

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Moderator: Alfred_Hilbert

petros
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Mindestgebot ?

Beitragvon petros » 03.07.2015, 21:35

Hallo, bitte sagen Sie mir, was ist der Mindestpreis eines Objekt mit einem Preis 42.000 €. / 21 000 , 14 000
oder weniger/ ?
Wann:
Festgesetzter Verkehrswert (§§74a Abs. 5, 85a Abs. 2 ZVG): 42.000,00 Euro.

In einem früheren Termin wurde nach § 85a wegen Nichterreichens der 5/10 Grenze der Zuschlag versagt.

Vielen dank .

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Mindestgebot ?

Beitragvon Addi » 03.07.2015, 23:51

....der Begriff "Mindestpreis" gibt es in einer Versteigerung nach dem ZVG nicht. Es gibt ein Geringstes Gebot, welches vom Gericht für jedes Objekt separat berechnet und festgesetzt wird. Es setzt sich immer aus den bisherigen Verfahrenskosten ca. 3.000,- bis 4.000,- € bei einer Eigentumswohnung und eventuell den Grundbesitzabgaben der Kommune zusammen. Häufig fallen hierunter auch bevorrechtigte Hausgeldansprüche der Miteigentümer, die bis zu 5 Prozent vom Verkehrswert bevorrechtigt sind. Das Geringste Bargebot könnte demnach bei ca. 4-5.000,-€ liegen......
ABER letztlich entscheidet immer die Gläubigerbank, zu welchem Gebot/Preis ein Objekt den Zuschlag erhalten kann.
Kommt ein Objekt zB schon nach 3 Jahren in die Versteigerung, wird kaum etwas getilgt sein von dem zu Grunde liegenden Darlehen, also muss die Bank versuchen fast den Verkehrswert zu erhalten. Kommt ein Objekt erst nach 25 Jahren in die Versteigerung, ist ein Grossteil der Darlehensschuld bereits getilgt, und der Bank reichen vielleicht schon 10 oder 20 Prozent vom Verkehrswert.
Wenn Sie es genau wissen wollen, dann erkundigen Sie sich bei dem Sachbearbeiter der Gläubigerbank, welche Vorstellungen diese für ein zuschlagsfähiges Gebot hat..., dann wissen Sie es genau vor dem Termin...
Viel Glück.....

petros
Beiträge: 2
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Re: Mindestgebot ?

Beitragvon petros » 04.07.2015, 08:19

Hallo Addi ,

VIELEN DANK für Ihre nette Antwort !

MFG . :wink:


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