ZV

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

ZV

Beitragvon marion » 25.06.2015, 14:22

Moin moin,
ich lese nun schon seit Tagen die Beiträge durch. Sie sind sehr informativ, aber mittlerweile raucht mein Schädel.
Ich möchte kurz meine Situation schildern. Verheiratet, Haus gekauft, geschieden, Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Ex Mann unten ich mit neuem Ehemann oben. Ex Mann hat mittlerweile Privatinsolvenz beantragt, seine Wohnung geht in die ZV. Wir möchten diese Wohnung nun gerne erwerben, ich habe mitbekommen, daß ein Gutachter da war. Wie geht es nun weiter? Wielange dauert es, bis wir das Gutachten bei Gericht einsehen können? Sollte man sich jetzt schon mit der Bank in Verbindung setzen und über den Kaufpreis verhandeln? Ich weiß, daß mein Ex Mann noch etwa 55.000 Tausend Euro an Hypothek zu bezahlen hat. Verhandeln werden wir mit ihm nicht, da er uns bereits mitgeteilt hat, das er noch 70.000 € für die Wohnung haben will. Tja ich bin völlig überfragt was wir nun machen sollen. Wie sollten wir hier vorgehen?

Liebe Grüße Marion

Addi
Beiträge: 1108
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV

Beitragvon Addi » 25.06.2015, 19:22

Hallo Marion,
Zunächst keine Panik, alles läuft normal, soweit man bei einer ZV von normal reden kann.
Als Eigentümer der oberen Wohnung seid ihr am Verfahren mitbeteiligt und müsst vom Amtsgericht spätestens bei der Werrtanhörung informiert werden. Ein Gutachten sollte euch auch von Amts wegen übersandt werden, wenn es keinen WEG-Verwalter gibt, was bei 2 Wohneinheiten eher unüblich ist. Sobald der Wert ermittelt ist, ist es tatsam sich mit der betreibenden Gläubigerin in Verbindung zu setzen in Bezug auf deren Vorstellung hinsichtlich der Gebotshöhe......
Wenn die Wohnung attraktiv ist ( Lage, Zuschnitt, Preis) werden auch andere daran interessiert sein......und eventuell mitbieten. Aber keine Angst, wenn Ihr sie haben wollt geht es über den Bietpreis, so dass ihr abschätzen könnt ob ihr die Wohnung zu welchem Preis auch immer ersteigert......
Erst wenn der Verkehrswert rechtskräftig festgesetzt ist wird das Vollstreckungsgericht einen Versteigerungstermin ansetzen......
Weitere Fragen beantworte ich gerne.....

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

Re: ZV

Beitragvon marion » 25.06.2015, 20:09

Hallo Addi,
vielen Dank für die SCHNELLE Antwort.
Von meiner Warte aus, würde ich für die Wohnung höchstens 15.000 € bieten.
Da wir die Wohnung kennen, wissen wir was da tun ist, sage nur KOMPLETTSANIERUNG.
Also bleibt nur abzuwarten. Wir hatten vor einigen Wochen mal mit der Bank gesprochen, weil beide Wohnungen von der gleichen Bank finanziert worden sind, nur dort tut man so, als wenn das ganze eine Geheimsache wäre, KEINE AUSKUNFT.... beim Notar waren wir auch um zu erfahren wie das Prozedere ist, der sagte, bis sowas entscheiden ist, vergehen 1-2 Jahre.
Das wir darüber informiert werden höre ich auch das erste mal. Wir hängen völlig in der Luft, aber das hört sich schon mal gut an, ich dachte immer das läuft alles über unseren Kopf hinweg.
Nochmals vielen Dank für die Schnelle Antwort.

Liebe Grüße Marion

RA Pampus
Beiträge: 2
Registriert: 21.05.2015, 09:15
Kontaktdaten:

Re: ZV

Beitragvon RA Pampus » 01.07.2015, 18:07

Ich denke der Notar lag mit der Zeitansage ganz richtig. Und wenn der Ex-Ehemann noch eine Zuschlagsbeschwerde einlegt mit irgendeiner willkürlichen Begründung, dann kann das auch noch länger dauern. Habe in Dortmund ein Verfahren, das liegt jetzt seit anderthalb Jahren beim Landgericht zur Überprüfung fadenscheiniger Einwände. Es gibt zu wenig Richter. Der Ex wird wohl erst von seiner Preisvorstellung runterkommen, wenn das Gutachten ihn eines besseren belehrt, dann würde ich mit der Bank reden.

Viel Erfolg!

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

Re: ZV

Beitragvon marion » 02.07.2015, 06:51

Das sind alles Dinge, die hätte ich nie für möglich gehalten.
Wir warten jetzt gespannt auf den Verkehrswert, hoffentlich schlagen wir nicht dann auch wieder lang hin. Die Antworten sind sehr ermutigend.
Vielen Dank!

Liebe Grüße Marion

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

Re: ZV

Beitragvon marion » 10.07.2015, 19:27

Hallo und guten Abend,
so, das Gutachten ist nun endlich da, wir haben vom Amtsgericht einen Brief bekommen zu dem wir bis 06.08 Stellung nehmen können. Natürlich war ich Fassungslos über die Summe des Verkehrsgutachtens. Aber gut, was sollen wir nun machen? Was könnten wir mit unserer Stellungnahme denn ändern? Ändert sich unter Umständen dann was an dem Verkehrswert?
Liebe Grüße Marion

Addi
Beiträge: 1108
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV

Beitragvon Addi » 10.07.2015, 21:11

...Marion, Sie schreiben , dass Sie fasungslos sind? Worauf, in Bezug auf die Höhe des Wertes, der Ihnen zu niedrig vorkommt?
Das erleben wir oft. Eine Wertänderung, Wertberichtigung wäre dann möglich bzw. notwendig, wenn grundlegende Dinge im Gutachten falsch angegeben worden sind oder gänzlich fehlen ( siehe auch den heutigen Beitrag zur Wertermittlung). anderenfalls macht es keinen Sinn gegen das Gutachten zu intervenieren.
Und denken Sie daran, aussenstehende Bietinteressenten erwarten ein Meist bzw. Höchstgebot von um die 50 % vom Verkehrswert, also eher 40-60%.......

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

Re: ZV

Beitragvon marion » 11.07.2015, 06:56

Guten morgen Addi,
wenn ich es richtig begriffen habe, ist es also aussichtslos gegen dieses Gutachten etwas zu unternehmen.

Fassungslos bin ich wirklich über die Höhe des Gutachtens, da wir die Wohnung kennen....

Sollten wir jetzt mit der Bank reden und 30.000 € bieten???? Was kommt zu dieser Summe noch an Kosten z.B. Gerichtskosten oder so für uns drauf?
Ich weiß, das mein Ex Mann noch Steuerschulden hat und zwar nicht gezahlte Grundsteuer seit 2009.
Mir erzählte eine Bekannte, das der Neue Eigentümer diese mit übernehmen muß.... :roll:

Liebe Grüße Marion

Addi
Beiträge: 1108
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: ZV

Beitragvon Addi » 11.07.2015, 18:12

.....
Also machen Se sich wegen weiterer Kosten keine Gedanken.
Es bleibt alles im überschauberen Rahmen. An GerichTskosten fällt eine Gebühr für die Erteilungdes Zuschlags an, die bei einem Gebot von 30.000,-€ bei ca. 200,-€ liegt. Dazu die Grunderwebssteuer an das Finanzamt und später die Kosten für die Grundbuchumschreibung und eventuell der Eintragung einer Grundschuld.
Gem. $ 56 ZVG gehen die Lasten und Rechte erst mit Zuschlag auf den Ersteher über. Das bedeutet, dass Sie die Altschulden an Grundbesitzabgaben nicht übernehmen müssen.
Ein Gespräch mit der Bank/Sparkasse kann nie schaden, mal hören welche Vorstellung diese haben.....
Gehen Sie ruhig mutig an die Sache heran, wennSie die Wohnung haben wollen.....
Viel Glück.....

marion
Beiträge: 29
Registriert: 25.06.2015, 13:56

Re: ZV

Beitragvon marion » 11.07.2015, 20:49

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Jetzt kann ich erstmal aufatmen, is ja doch nicht so schlimm wie vermutet!!!!
Schönes Wochenende!
Herzliche Grüße Marion


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“