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Instandhaltungsrücklage

Verfasst: 16.06.2015, 07:18
von Hohmann74
Hallo,

was passiert eigentlich mit der Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung, wenn die Immobilie zwangsversteigert wird?

Danke.

Re: Instandhaltungsrücklage

Verfasst: 16.06.2015, 11:44
von Addi
.....

zunächs Flgendes:
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen eine angemessene Instandhaltungsrücklage (Instandhaltungsrückstellung) bilden, deren Höhe von der Wohnungseigentümerversammlung durch Beschluss festgelegt wird, § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG.

Diese Rücklage dient dazu, sowohl künftig anfallende, größere Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (etwa einen Fassadenanstrich) als auch kurzfristig dringend erforderliche Reparaturen (etwa den Austausch der Heizungsanlage) zu finanzieren.

Erhoben wird die Instandhaltungsrücklage zusammen mit dem monatlichen Hausgeld, wobei der Verwalter jährlich über die Rücklage abzurechnen hat.

Wird eine Eigentumswohnung verkauft oder wie hier versteigert, geht die Instandhaltungsrücklage grundsätzlich auf den Käufer über. Der Verkäufer kann also in diesem Fall von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die anteilige Auszahlung der auf ihn entfallenden Instandhaltungsrücklage an sich verlangen......

Re: Instandhaltungsrücklage

Verfasst: 22.06.2015, 07:03
von Hohmann74
Danke für die ausführliche Antwort.

Re: Instandhaltungsrücklage

Verfasst: 22.06.2015, 21:18
von Addi
Gerne, dafür bin ich ja da.....