Bevorstehende Zwangsversteigerungen?
Verfasst: 08.06.2015, 15:40
Hallo Addi,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Nun will ich gleich zum Sachverhalt kommen und versuche es so kurz wie möglich zu machen.
Schwiegereltern haben ein Haus. Schwiegervater verstirbt. Ehefrau und Kinder (Sohn/Tochter) erben den gesetzlichen Anteil. Tochter, meine jetzige Ehefrau, verkauft ihren Anteil an ihre Mutter. Das wurde Notariell gemacht. Hier wurde uns auch gesagt, dass meine Frau nun keinerlei Rechte mehr hat. Welch ein Trugschluss, dass sollten wir später erfahren.
Bis gegen Ende der neunziger Jahre war meine Frau selbstständig. Geschäft ging schlecht, sie bekam Geld nachdem ihre Mutter und ihr Bruder der Eintragung einer Grundschuld auf das Elternhaus zugestimmt hatten. Das half nichts mehr, meine Frau wurde Zahlungsunfähig. Zurück blieben 4 Gläubiger. Damit das Elternhaus nicht unter dem Hammer kam, habe ich die Verpflichtungen aus der Hypothek übernommen und zahle bis heute regelmäßig ab. Rest heute noch ca 50000 € die im Jahre 2021 bezahlt sind. Hieraus wird 1 Gläubiger bedient. Meine Bank hat den Grundschuldbrief.
Die zurückliegenden Jahre musste meine Frau regelmäßig die Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Von meiner Schwiegermutter und meinem Schwager wurde mir damals unter familiären Zeugen gesagt, „Wenn Du die Schulden bezahlst, sollt ihr hier Lebenslang Mietfrei wohnen“.
Ich bin in all den Jahren für sämtliche anfallenden Kosten, wie z.B. Steuern, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung usw. aufgekommen. Vor 7 Jahren habe ich das Dach neu Decken lassen, vor 2 Jahren habe ich neue Öltanks gekauft.
Jetzt nimmt das Drama seinen Lauf. Letztes Jahr verstarb meine Schwiegermutter und hinterließ kein Testament. Als mein Schwager und meine Frau einen Erbschein beantragten, erfuhren sie das meine Frau wieder im Erbe sei!
Außerdem hat meine Schwiegermutter ein weiteres Haus hinterlassen, indem sie mit ihrem Lebensgefährten gewohnt hat. Der Lebensgefährte ist Dement und jetzt im Pflegeheim, hat aber in diesem weiteren Haus ein notariell geschriebenes Nießrecht (das steht nicht im Grundbuch). Desweiteren bewohnt der Sohn des Lebensgefährten im Haus ein kleine Wohnung. Er soll lebenslanges Wohnrecht erhalten wenn sein Vater verstirbt. Hierzu gibt es ebenfalls einen notariellen Vertrag in dem festgelegt ist, will man ihn raus haben soll es 200 €/Mon kosten. Der Sohn ist jetzt 54 Jahre alt. Rechnet man z.Zt. ein Statistisches Lebensalter, so liegt dieses bei 75 Jahren für einen Mann. So wurde es mir gesagt. Das heißt, der Sohn sollte pro Jahr 2400 € x 20 Jahre = 48000 € bekommen.
Nun hat meine Frau von einem ihrer Gläubiger einen Pfändungs und Überweisungsbeschluß bekommen. Forderung 45000 €! Soviel zum Sachverhalt.
Hier gehen jetzt meine Fragen los.
Müssen wie in diesem Fall beide Häuser Zwangsversteigert werden, oder geht es auch einzeln?
Sollte der Gläubiger hier eine Zwangsversteigerung anstreben, muß meine Bank doch dieser beitreten, oder nicht? Sonst wäre die hinterlegte Sicherheit weg.
Wann fallen dingliche Zinsen (15% ) an und wem werden die auferlegt?
Könnten die Gläubiger meiner Frau auch versuchen meine Grundschuld von meiner Bank zu kaufen? Was heißt das dann für mich?
(Mein Darlehensvertrag sagt aus, wenn ich ordnungsgemäß bezahle wird diese Forderung nicht verkaut)
Ist mündliches Mietrecht wie von mir geschildert gültig, oder begrenzt gültig, oder zählt das gar nicht?
Sollte ich meine Bank jetzt von diesem Vorgang in Kenntnis setzen? Die Raten zahle ich ja wie bisher. Das wird sich auch nicht ändern.
Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen ist, es würde sich für den Gläubiger momentan nicht lohnen, da mein Schwager auch noch Anteile an dem Ganzen hat. Rentieren würde sich m.e. all das erst wenn ich mein Darlehen bezahlt habe.
Im voraus schon mal Danke für Ihre Mühe.
Gruß Klaus 55
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Nun will ich gleich zum Sachverhalt kommen und versuche es so kurz wie möglich zu machen.
Schwiegereltern haben ein Haus. Schwiegervater verstirbt. Ehefrau und Kinder (Sohn/Tochter) erben den gesetzlichen Anteil. Tochter, meine jetzige Ehefrau, verkauft ihren Anteil an ihre Mutter. Das wurde Notariell gemacht. Hier wurde uns auch gesagt, dass meine Frau nun keinerlei Rechte mehr hat. Welch ein Trugschluss, dass sollten wir später erfahren.
Bis gegen Ende der neunziger Jahre war meine Frau selbstständig. Geschäft ging schlecht, sie bekam Geld nachdem ihre Mutter und ihr Bruder der Eintragung einer Grundschuld auf das Elternhaus zugestimmt hatten. Das half nichts mehr, meine Frau wurde Zahlungsunfähig. Zurück blieben 4 Gläubiger. Damit das Elternhaus nicht unter dem Hammer kam, habe ich die Verpflichtungen aus der Hypothek übernommen und zahle bis heute regelmäßig ab. Rest heute noch ca 50000 € die im Jahre 2021 bezahlt sind. Hieraus wird 1 Gläubiger bedient. Meine Bank hat den Grundschuldbrief.
Die zurückliegenden Jahre musste meine Frau regelmäßig die Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Von meiner Schwiegermutter und meinem Schwager wurde mir damals unter familiären Zeugen gesagt, „Wenn Du die Schulden bezahlst, sollt ihr hier Lebenslang Mietfrei wohnen“.
Ich bin in all den Jahren für sämtliche anfallenden Kosten, wie z.B. Steuern, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung usw. aufgekommen. Vor 7 Jahren habe ich das Dach neu Decken lassen, vor 2 Jahren habe ich neue Öltanks gekauft.
Jetzt nimmt das Drama seinen Lauf. Letztes Jahr verstarb meine Schwiegermutter und hinterließ kein Testament. Als mein Schwager und meine Frau einen Erbschein beantragten, erfuhren sie das meine Frau wieder im Erbe sei!
Außerdem hat meine Schwiegermutter ein weiteres Haus hinterlassen, indem sie mit ihrem Lebensgefährten gewohnt hat. Der Lebensgefährte ist Dement und jetzt im Pflegeheim, hat aber in diesem weiteren Haus ein notariell geschriebenes Nießrecht (das steht nicht im Grundbuch). Desweiteren bewohnt der Sohn des Lebensgefährten im Haus ein kleine Wohnung. Er soll lebenslanges Wohnrecht erhalten wenn sein Vater verstirbt. Hierzu gibt es ebenfalls einen notariellen Vertrag in dem festgelegt ist, will man ihn raus haben soll es 200 €/Mon kosten. Der Sohn ist jetzt 54 Jahre alt. Rechnet man z.Zt. ein Statistisches Lebensalter, so liegt dieses bei 75 Jahren für einen Mann. So wurde es mir gesagt. Das heißt, der Sohn sollte pro Jahr 2400 € x 20 Jahre = 48000 € bekommen.
Nun hat meine Frau von einem ihrer Gläubiger einen Pfändungs und Überweisungsbeschluß bekommen. Forderung 45000 €! Soviel zum Sachverhalt.
Hier gehen jetzt meine Fragen los.
Müssen wie in diesem Fall beide Häuser Zwangsversteigert werden, oder geht es auch einzeln?
Sollte der Gläubiger hier eine Zwangsversteigerung anstreben, muß meine Bank doch dieser beitreten, oder nicht? Sonst wäre die hinterlegte Sicherheit weg.
Wann fallen dingliche Zinsen (15% ) an und wem werden die auferlegt?
Könnten die Gläubiger meiner Frau auch versuchen meine Grundschuld von meiner Bank zu kaufen? Was heißt das dann für mich?
(Mein Darlehensvertrag sagt aus, wenn ich ordnungsgemäß bezahle wird diese Forderung nicht verkaut)
Ist mündliches Mietrecht wie von mir geschildert gültig, oder begrenzt gültig, oder zählt das gar nicht?
Sollte ich meine Bank jetzt von diesem Vorgang in Kenntnis setzen? Die Raten zahle ich ja wie bisher. Das wird sich auch nicht ändern.
Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen ist, es würde sich für den Gläubiger momentan nicht lohnen, da mein Schwager auch noch Anteile an dem Ganzen hat. Rentieren würde sich m.e. all das erst wenn ich mein Darlehen bezahlt habe.
Im voraus schon mal Danke für Ihre Mühe.
Gruß Klaus 55