Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

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Moderator: Alfred_Hilbert

klaus55
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Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon klaus55 » 08.06.2015, 15:40

Hallo Addi,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Nun will ich gleich zum Sachverhalt kommen und versuche es so kurz wie möglich zu machen.

Schwiegereltern haben ein Haus. Schwiegervater verstirbt. Ehefrau und Kinder (Sohn/Tochter) erben den gesetzlichen Anteil. Tochter, meine jetzige Ehefrau, verkauft ihren Anteil an ihre Mutter. Das wurde Notariell gemacht. Hier wurde uns auch gesagt, dass meine Frau nun keinerlei Rechte mehr hat. Welch ein Trugschluss, dass sollten wir später erfahren.

Bis gegen Ende der neunziger Jahre war meine Frau selbstständig. Geschäft ging schlecht, sie bekam Geld nachdem ihre Mutter und ihr Bruder der Eintragung einer Grundschuld auf das Elternhaus zugestimmt hatten. Das half nichts mehr, meine Frau wurde Zahlungsunfähig. Zurück blieben 4 Gläubiger. Damit das Elternhaus nicht unter dem Hammer kam, habe ich die Verpflichtungen aus der Hypothek übernommen und zahle bis heute regelmäßig ab. Rest heute noch ca 50000 € die im Jahre 2021 bezahlt sind. Hieraus wird 1 Gläubiger bedient. Meine Bank hat den Grundschuldbrief.

Die zurückliegenden Jahre musste meine Frau regelmäßig die Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Von meiner Schwiegermutter und meinem Schwager wurde mir damals unter familiären Zeugen gesagt, „Wenn Du die Schulden bezahlst, sollt ihr hier Lebenslang Mietfrei wohnen“.
Ich bin in all den Jahren für sämtliche anfallenden Kosten, wie z.B. Steuern, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung usw. aufgekommen. Vor 7 Jahren habe ich das Dach neu Decken lassen, vor 2 Jahren habe ich neue Öltanks gekauft.

Jetzt nimmt das Drama seinen Lauf. Letztes Jahr verstarb meine Schwiegermutter und hinterließ kein Testament. Als mein Schwager und meine Frau einen Erbschein beantragten, erfuhren sie das meine Frau wieder im Erbe sei!

Außerdem hat meine Schwiegermutter ein weiteres Haus hinterlassen, indem sie mit ihrem Lebensgefährten gewohnt hat. Der Lebensgefährte ist Dement und jetzt im Pflegeheim, hat aber in diesem weiteren Haus ein notariell geschriebenes Nießrecht (das steht nicht im Grundbuch). Desweiteren bewohnt der Sohn des Lebensgefährten im Haus ein kleine Wohnung. Er soll lebenslanges Wohnrecht erhalten wenn sein Vater verstirbt. Hierzu gibt es ebenfalls einen notariellen Vertrag in dem festgelegt ist, will man ihn raus haben soll es 200 €/Mon kosten. Der Sohn ist jetzt 54 Jahre alt. Rechnet man z.Zt. ein Statistisches Lebensalter, so liegt dieses bei 75 Jahren für einen Mann. So wurde es mir gesagt. Das heißt, der Sohn sollte pro Jahr 2400 € x 20 Jahre = 48000 € bekommen.

Nun hat meine Frau von einem ihrer Gläubiger einen Pfändungs und Überweisungsbeschluß bekommen. Forderung 45000 €! Soviel zum Sachverhalt.

Hier gehen jetzt meine Fragen los.

Müssen wie in diesem Fall beide Häuser Zwangsversteigert werden, oder geht es auch einzeln?

Sollte der Gläubiger hier eine Zwangsversteigerung anstreben, muß meine Bank doch dieser beitreten, oder nicht? Sonst wäre die hinterlegte Sicherheit weg.

Wann fallen dingliche Zinsen (15% ) an und wem werden die auferlegt?

Könnten die Gläubiger meiner Frau auch versuchen meine Grundschuld von meiner Bank zu kaufen? Was heißt das dann für mich?
(Mein Darlehensvertrag sagt aus, wenn ich ordnungsgemäß bezahle wird diese Forderung nicht verkaut)

Ist mündliches Mietrecht wie von mir geschildert gültig, oder begrenzt gültig, oder zählt das gar nicht?

Sollte ich meine Bank jetzt von diesem Vorgang in Kenntnis setzen? Die Raten zahle ich ja wie bisher. Das wird sich auch nicht ändern.

Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen ist, es würde sich für den Gläubiger momentan nicht lohnen, da mein Schwager auch noch Anteile an dem Ganzen hat. Rentieren würde sich m.e. all das erst wenn ich mein Darlehen bezahlt habe.

Im voraus schon mal Danke für Ihre Mühe.


Gruß Klaus 55

Addi
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Re: Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon Addi » 09.06.2015, 14:01

Ein sehr komplexes Gebilde.
Mal schauen ob ich es richtig deuten kann.

Also, die Grundschuld für Ihr Darlehen über 50.000,-€ lastet nur auf dem Haus, indem Sie und die Tochter der Erblasserin/Mutter wohnen...nicht jedoch auf dem weiteren Haus?

Ist das weitere Haus in Abteilung III lastenfrei, also ohne Grundschuld?

Dieser neue Alt-Gläubiger Ihrer Frau, der hat kein dinglich im Grundbuch abgesichertes Recht (Grundschuld) und begehrt jetzt ebenfalls Zahlung aufgrund des Erbes Ihrer Frau?

Vermutlich sind Ihre Frau und Ihr Schwager in ungeteilter Erbengemeinschaft nunmehr in den Grundbüchern eingetragen...oder zu je ½ Anteil?

Im ersten Fall (ungeteilte Erbengemeinschaft) könnte der Alt-Gläubiger den „Auseinandersetzungsanspruch Ihrer Frau an der Erbengemeinschaft pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. Dann hätte er die Möglichkeit die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der „Erben“-Gemeinschaft zu beantragen.

Im Zweiten Fall der Bruchteilseigentümerschaft könnte der Alt-Gläubiger neben der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der „Erben“-Gemeinschaft auch den ½ Anteil Ihrer Frau zwangsversteigern lassen.

Wenn dieser Alt-Gläubiger kein Grundpfandrecht eingetragen hat, geht er Ihrem Gläubigen mit Grundpfandrecht im Range nach. Ihr Gläubiger muss dem Verfahren nicht beitreten.
Die eingetragenen Höchstzinsen von 15% p.a. fallen dann an, wenn das Darlehen gekündigt und fällig gestellt worden ist....i.d.R. bei Zahlungsverzug.

Frage, wer hat schuldrechtlich das Nießbrauchrecht eingeräumt, vermutlich ihre Schwiegermutter. Es verpflichtet Sie persönlich nicht auch nicht in Bezug auf den Sohn.
Einem neuen anderen Eigentümer könnte es schuldrechtlich entgegengehalten werden, so dass eine Vermietung und Nutzung des weiteren Hauses nicht möglich wäre.

Einen Forderungskauf Ihrer Grundschuld haben sie rechtsgeschäftlich ausgeschlossen, was Ihre Bank zu beachten hat. ( Zumindest so lange, wie Sie nicht in Verzug geraten)

klaus55
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Re: Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon klaus55 » 09.06.2015, 17:17

Also, die Grundschuld für Ihr Darlehen über 50.000,-€ lastet nur auf dem Haus, indem Sie und die Tochter der Erblasserin/Mutter wohnen...nicht jedoch auf dem weiteren Haus?

Ja

Ist das weitere Haus in Abteilung III lastenfrei, also ohne Grundschuld?

Ja

Dieser neue Alt-Gläubiger Ihrer Frau, der hat kein dinglich im Grundbuch abgesichertes Recht (Grundschuld) und begehrt jetzt ebenfalls Zahlung aufgrund des Erbes Ihrer Frau?

Ja. Laut Gerichtsvollzieher kann man davon ausgehen das dieser Gläubiger eine Sicherungshypothek eintragen lässt bzw. eintragen lassen will.

Vermutlich sind Ihre Frau und Ihr Schwager in ungeteilter Erbengemeinschaft nunmehr in den Grundbüchern eingetragen...oder zu je ½ Anteil?

Ja, allerdings hat mein Schwager am Elternhaus 9/16 Anteil, meine Frau 7/16 durch den früheren Erbteilsverkauf an ihre Mutter. Am weiteren Haus hat jeder ½ Anteil.

Im ersten Fall (ungeteilte Erbengemeinschaft) könnte der Alt-Gläubiger den „Auseinandersetzungsanspruch Ihrer Frau an der Erbengemeinschaft pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. Dann hätte er die Möglichkeit die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der „Erben“-Gemeinschaft zu beantragen.

In dem ausgestellten Pfändungs und Überweisungsbeschluß wird der Anspruch G geltend gemacht…..ich zitiere:
“an dem angeblichen Miterbenanteil am Nachlaß der verstorbenen NAME, zusammen mit dem darin enthaltenen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und auf das Auseinandersetzungsguthaben. ….Zitat Ende.

Wenn dieser Alt-Gläubiger kein Grundpfandrecht eingetragen hat, geht er Ihrem Gläubigen mit Grundpfandrecht im Range nach. Ihr Gläubiger muss dem Verfahren nicht beitreten.

Verstehe ich es richtig das der Alt-Gläubiger die Zwangsversteigerung betreiben kann ohne das er im Grundbuch eingetragen ist und meine Bank dann trotzdem mit ihrer kompletten Restforderung bedient wird?

Was passiert wenn der Alt-Gläubiger sich im Grundbuch eintragen läßt?
Steht er dann mit meinem Gläubiger (die Bank), die den Grundschuldbrief hat, im gleichen Rang und bekommt auch Geld vom Erlös einer Zwangsversteigerung?

Ich bin bisher davon ausgegangen das meine Bank im Falle einer Zwangsversteigerung des Elternhauses die ihr noch zustehende Restschuld aus meinem Darlehen bekommt. Wenn dann noch etwas übrig sein sollte würden sich mein Schwager und der Gläubiger dieses Geld teilen müssen. Oder sehe ich das falsch?



Die eingetragenen Höchstzinsen von 15% p.a. fallen dann an, wenn das Darlehen gekündigt und fällig gestellt worden ist....i.d.R. bei Zahlungsverzug.

Auf welchen Betrag beziehen sich die Zinsen, die eingetragene Grundschuld, oder die noch zu zahlende offene Restschuld von mir?

Frage, wer hat schuldrechtlich das Nießbrauchrecht eingeräumt, vermutlich ihre Schwiegermutter. Es verpflichtet Sie persönlich nicht auch nicht in Bezug auf den Sohn.
Einem neuen anderen Eigentümer könnte es schuldrechtlich entgegengehalten werden, so dass eine Vermietung und Nutzung des weiteren Hauses nicht möglich wäre.

Das Nießbrauchrecht hat meine Schwiegermutter eingeräumt.

Addi
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Re: Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon Addi » 10.06.2015, 09:18

Verstehe ich es richtig, dass der Alt-Gläubiger die Zwangsversteigerung betreiben kann ohne dass er im Grundbuch eingetragen ist und meine Bank dann trotzdem mit ihrer kompletten Restforderung bedient wird ?

Der Alt-Gläubiger hat ja den Auseinandersetzungsanspruch an der Erbengemeinschaft gepfändet.
Nunmehr tritt er insoweit in die Position Ihrer Frau und kann den Antrag auf „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der „Erben“-Gemeinschaft“ beantra-gen.
Die Pfändung wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen sein.

Was passiert wenn der Alt-Gläubiger sich im Grundbuch eintragen lässt?
Steht er dann mit meinem Gläubiger (die Bank), die den Grundschuldbrief hat, im glei-chen Rang und bekommt auch Geld vom Erlös einer Zwangsversteigerung?


Nein, an dem Vorrang Ihrer Gläubigerin kommt der Alt-Gläubiger nicht heran.
Er kann die Sicherungshypothek eintragen lassen, um bei einem freihändigen Verkauf des Hauses Seine Forderung geltend zu machen oder halt in der Teilungsversteigerung auf den Erlösanteil Ihrer Frau Zugriff nehmen zu können.


Ich bin bisher davon ausgegangen das meine Bank im Falle einer Zwangsversteigerung des Elternhauses die ihr noch zustehende Restschuld aus meinem Darlehen bekommt. Wenn dann noch etwas übrig sein sollte würden sich mein Schwager und der Gläubiger dieses Geld teilen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Im Fall der Teilungsversteigerung bleibt doch das Recht Ihrer Bank im Grundbuch bestehen, muss übernommen werden. Ein Nachteil Ihrer Bank besteht somit nicht


Die eingetragenen Höchstzinsen von 15% p.a. fallen dann an, wenn das Darlehen gekündigt und fällig gestellt worden ist....i.d.R. bei Zahlungsverzug.
Auf welchen Betrag beziehen sich die Zinsen, die eingetragene Grundschuld, oder die noch zu zahlende offene Restschuld von mir?


Berechnen kann Ihre Bank die Zinsen vom Nominalbetrag, sollte immer gezahlt sein wird die Bank i.d.R. auf die Geltendmachung von Zinsen in der Teilungsversteigerung verzichten.
Bei einer späteren Forderungsabrechnung einer Zwangsversteigerung gelten die Bedingungen der Sicherungsabreden im Darlehensvertrag, was bedeutet, dass die Bank die Schuldzinsen lediglich von dem restlich noch valutierenden Darlehensbetrag berechnet

klaus55
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Re: Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon klaus55 » 12.06.2015, 15:32

Addi,

an dieser Stelle möchte ich Danke sagen für Ihre Hilfe. Sie haben mir sehr geholfen.

Gruß Klaus55

Addi
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Re: Bevorstehende Zwangsversteigerungen?

Beitragvon Addi » 14.06.2015, 15:19

Gerne, freut mich, wenn ich helfen konnte.
Dafür bin ich ja da......


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