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Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 24.04.2015, 21:13
von kasimir
Hallo allerseits,
ich habe letzte Woche ein EFH ersteigert.
Der Alteigentümer wohnt noch mit Familie im Haus, sagt aber, dass er "demnächst" auszieht. Er hat mich noch nicht ins Haus gelassen, weil er nicht will, dass sein Sohn das mitbekommt.
Um ihm den Abschied von seinem ehemaligen Haus zu erleichtern, habe ich ihm bei einem Gespräch an der Haustür 1000 EUR Prämie angeboten und würde ihm das auch schriftlich geben.
Ich dachte an 500 EUR bei Auszug innerhalb von 6 Wochen, wenn beim Auszug alles augenscheinlich in Ordnung ist, und noch mal 500 EUR zwei Monate später, damit ich auch sicher gehe, dass nicht irgendwelche versteckte Mängel existieren.
Was haltet ihr von meinem geplanten Vorgehen? Gibt da irgendwelche Fallstricke?
Besten Dank,
Kasimir
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 25.04.2015, 15:37
von Addi
.....
kenne niemanden, der es bislang so gemacht hat.
die Tatsache, dass der Sohn des Alteigentümers es gar nicht weiß ist mehr als bedenklich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Familie freiwillig auszieht..
Wohin denn auch ? Die haben bis jetzt schon monatelang in dem Haus gewohnt ohne irgend etwas zu zahlen..vermutlich auch keine Grundbesitzabgaben ?
Wo sollen die denn hin ?
Besorgen Sie sich schnell einen vollstreckbare Ausfgertigung des Zuschlagsbeschlusses und beantragen Sie die Zwangsräumung, sonst wird es ein Schrecken ohne Ende!
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 25.04.2015, 17:36
von rr1982
Diese Praxis ist durchaus gängig und auch sinnvoll um teure prozesse bzw. räumungen zu vermeiden.
Mit 1000 Euro werden sie jedoch nichts erreichen. Den Betrag werden sie vermutlich mindestens verfünffachen müssen. Ist auch dann noch ein gutes Geschäft wenn der Preis des Objektes gestimmt hat.
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 25.04.2015, 21:42
von kasimir
Eine vollstreckbare Ausfertigung habe ich natürlich gleich bei der Versteigerung beantragt.
Ich hoffe aber, dass es dazu nicht kommen muss, deshalb habe ich die Auszugsprämie angeboten. Auch damit ich das Haus in ordentlichem Zustand übergeben bekomme.
Meine Frage hier zielt in die Richtung :
- ob das andere auch so machen?
- wie man das geschickt aufsetzt (vertraglich, Fristen, etc.)?
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 27.04.2015, 17:48
von Addi
Meine Frage hier zielt in die Richtung :
- ob das andere auch so machen?
- wie man das geschickt aufsetzt (vertraglich, Fristen, etc.)?
......
sicherlich führt es bei dem Einen oder Anderen zum Erfolg.....eine Garantie wird Ihnen niemand geben, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart. Wenn Sie das "Gefühl" haben, dass der alte Eigentümer dieses Angebot gerne annehmen will, ist es ein gangbarer Weg. Wenn Sie Pech haben "verbrät" der alte Eigentümer die "Auszugsprämie" und Sie müssen trotzdem die Räumungsvollstreckung betreiben......
Da nutzen Ihnen auch keine Erfahrungswerte Dritter, weil jeder Fall für sich einzeln und individuell zu betrachten ist....
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 27.04.2015, 22:43
von rr1982
Die "Auszugsprämie" darf natürlich erst bei erfolgtem Auszug übergeben werden. Vorher würde der AE von mir keinen cent sehen. Ich habe auf diese weise einmal ein haus geräumt bekommen und war, nachdem der erste ärger abgeklungen war sehr zufrieden mit meiner entscheidung. Die Räumung hätte mich das doppelte gekostet, evtl. Schachzüge des AE gar nicht eingerechnet.
Man darf mit der Prämie aber nicht zu geizig sein. Für 1000 euro kann sich der AE nichts kaufen.
Man muss seinen Gegenüber eben einschätzen können. So manch einer zieht schon auf die drohung mit räumung aus, es gibt jedoch auch solche (und das dank des internets immer öfter) die alle register ziehen, dann kann das ganze auch mal 3 jahre dauern und sechsstellige summen verschlingen.
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 21.05.2015, 09:23
von RA Pampus
Hallo!
Ein " Auszugsvertrag" ist kein Räumungstitel und garantiert keinen Erfolg, also gibts erst Geld wenn die Klappe vom Umzugswagen zugeht. 3-5 TSD Euro stehen eher in Relation zu den Kosten die ein Umzugsunternehmen, vom Gerichtsvollzieher beauftragt, kostet.
Mfg
KlausPampus
Re: Auszugsprämie für Alteigentümer
Verfasst: 21.05.2015, 14:55
von Addi
Hallo!
Ein " Auszugsvertrag" ist kein Räumungstitel und garantiert keinen Erfolg, also gibts erst Geld wenn die Klappe vom Umzugswagen zugeht. 3-5 TSD Euro stehen eher in Relation zu den Kosten die ein Umzugsunternehmen, vom Gerichtsvollzieher beauftragt, kostet.
....
alles sehr wage und eigentlich nicht zu empfehlen.
Wenn der alte Schuldner/Eigentümer zwischenzeitlich keine neue Wohnung gefunden hat zb. wegen einer neg. Schufaauskunft, oder der Kenntnis der vorangegangenen ZV, wird er sich vermutlich dann doch weigern seine alte Immobilie zu verlassen. Es ist ja nicht damit getan,
" ...die Klappe des Umzugswagens zu schließen...", sondern den Schuldner/Eigentümer samt Familie irgendwo "unterzubringen/einzuweisen". Dies kann
nicht der neue Eigentümer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder einer mündlichen Vereinbarung.
Die Zwangsräumung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher mag zwar im Moment teurer sein, aber
nur der GV, als staatliches Vollstreckungsorgan hat die Befugnis den Schuldner/Eigentümer samt Familie, unter zur Hilfenahme der Ordnungsbehödre/Polizei, aus der der alten Immobilie zu räumen und gegebenenfalls irgendwo "unterzubringen/einzuweisen", wenn dieser keine eigene neue Wohnung gefunden hat.
Von daher "Finger weg", von staatlich, hoheitlichen Räumungsversuchen aufgrund freiwilliger Auszugsprämien !