Verfahrenseinstellung aufgrund von $30 & §33 ZVG
Verfasst: 13.04.2015, 16:41
Hallo,
ich habe mal eine Frage, wie oft kann die Gläubigerin gemäß §30 ZVG beantragen das Verfahren einzustellen?
Konkret hat es schon 3 Termin gegeben.
Im ersten Zuschlagsverweigerung des Pflegers aufgrund 5/10 Grenze und im zweiten wurde der Zuschlag gemäß §33 durch Antrag auf einstweilige Einstellung gemäß §30 verweigert.
Nun steht der 3. Termin an.
Grenzen gibt es logischerweise keine mehr, aber die Gläubigerin (Bank) kann trotzdem den Zuschlag aufgrund der o.g. § verweigern!? Ist das richtig?
Dann würde es noch zu einem 4. Termin kommen?
Sollte dann die Gläubigerin wieder aufgrund der o.g. § den zuschlag verweigern, gilt das als Rücknahme des Versteigerungsantrages!?
Das macht doch für die Gläubigerin eigentlich keinen Sinn, da dann die Kostenspirale wieder von neuen Beginnen würde, oder!?
Ich spekuliere auf einen Erwerb zu 3/10 des Verkehswertes und möchte nur wissen, wie die Chancen stehen, bzw. wie die Rechtslage ist.
Gruß Ziemer
ich habe mal eine Frage, wie oft kann die Gläubigerin gemäß §30 ZVG beantragen das Verfahren einzustellen?
Konkret hat es schon 3 Termin gegeben.
Im ersten Zuschlagsverweigerung des Pflegers aufgrund 5/10 Grenze und im zweiten wurde der Zuschlag gemäß §33 durch Antrag auf einstweilige Einstellung gemäß §30 verweigert.
Nun steht der 3. Termin an.
Grenzen gibt es logischerweise keine mehr, aber die Gläubigerin (Bank) kann trotzdem den Zuschlag aufgrund der o.g. § verweigern!? Ist das richtig?
Dann würde es noch zu einem 4. Termin kommen?
Sollte dann die Gläubigerin wieder aufgrund der o.g. § den zuschlag verweigern, gilt das als Rücknahme des Versteigerungsantrages!?
Das macht doch für die Gläubigerin eigentlich keinen Sinn, da dann die Kostenspirale wieder von neuen Beginnen würde, oder!?
Ich spekuliere auf einen Erwerb zu 3/10 des Verkehswertes und möchte nur wissen, wie die Chancen stehen, bzw. wie die Rechtslage ist.
Gruß Ziemer