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Gutachten des Sachverständigen

Verfasst: 19.03.2015, 08:36
von Hohmann74
Guten Tag,

eine Teilungsversteigerung einer Immobilie, die im Besitz einer Erbengemeinschaft ist, wird stattfinden. Erhalten alle Erben das Gutachten des Sachverständigens, der den Wert der Immobilie festlegen wird?

Vielen Dank.

Re: Gutachten des Sachverständigen

Verfasst: 19.03.2015, 09:36
von Addi
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die eingetragenen Eigentümer des Grundbesitzes in Erbengemeinschaft sind "Beteiligte" im Sinne von § 9 ZVG.
Diese werden unterschieden als Antragsteller und Antragsgegner..
Sobald der Antragsteller den erforderlichen Kostenvorschuss für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens erbracht hat, wird in der Regel das Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben.
Gehören zu dieser Erbengemeinschaft Eheleute mit gleicher, identischer Anschrift erhalten diese das Gutachten zusammen 1x, ansonsten erhält jeder Erbe und Miteigentümer ein Exemplar des Gutachtens. ( Eltern ggfls. für mj. Kinder )