Teilungsversteigerung
Verfasst: 03.03.2015, 20:29
Hallo!
Erst einmal großes Lob für diese informative Website und an die kompetenten Moderatoren des Forums!
Habe hier schon sehr viel dazugelernt.
Nun meine Frage (Teilungsversteigerungen betreffend):
Ist es wirklich so, dass bei der Berechnung des geringsten Gebots immer die volle Summe der Grundschuld (so denn als bestehenbleibendes Recht im Grundbuch eingetragen) berücksichtigt wird, auch wenn das Darlehen größtenteils getilgt wurde?
In meinem Fall bin ich Interessentin eines Objekts, daß demnächst zwangsversteigert wird (Aufhebung der Gemeinschaft aufgrund Scheidung).
Laut Eigentümer (und Antragsteller) ist das Darlehen zur Hälfte getilgt.
So wie ich die Regeln einer Teilungsversteigerung verstanden habe, wird dennoch die volle Grundschuld, so wie sie im Grundbuch steht, in das geringste Gebot mit einberechnet.
Als potentielle Ersteigerin des Objekt, kann ich diese Regel nicht ganz nachvollziehen.
Einerseits führt es doch nur dazu, dass es höchstwahrscheinlich keine Gebote gibt, da die Aussicht ein Objekt mit hoher Grundschuld zu erwerben, eher unattraktiv ist. Andererseits, -findet sich ein Käufer- wird der Antragsteller mit dem Überschuss "belohnt" dafür, dass er das Objekt (welches noch nicht abbezahlt ist) per Zwangsversteigerung veräußert. Wieso muss der Antragsteller nicht die Restschuld bei seiner Bank aus dem Versteigerungserlös begleichen?
Ich frage mich, warum die Banken solchen Zwangsversteigerungen zustimmen. Haben sie irgendwelche Vorteile?
Danke schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen!
Erst einmal großes Lob für diese informative Website und an die kompetenten Moderatoren des Forums!
Habe hier schon sehr viel dazugelernt.
Nun meine Frage (Teilungsversteigerungen betreffend):
Ist es wirklich so, dass bei der Berechnung des geringsten Gebots immer die volle Summe der Grundschuld (so denn als bestehenbleibendes Recht im Grundbuch eingetragen) berücksichtigt wird, auch wenn das Darlehen größtenteils getilgt wurde?
In meinem Fall bin ich Interessentin eines Objekts, daß demnächst zwangsversteigert wird (Aufhebung der Gemeinschaft aufgrund Scheidung).
Laut Eigentümer (und Antragsteller) ist das Darlehen zur Hälfte getilgt.
So wie ich die Regeln einer Teilungsversteigerung verstanden habe, wird dennoch die volle Grundschuld, so wie sie im Grundbuch steht, in das geringste Gebot mit einberechnet.
Als potentielle Ersteigerin des Objekt, kann ich diese Regel nicht ganz nachvollziehen.
Einerseits führt es doch nur dazu, dass es höchstwahrscheinlich keine Gebote gibt, da die Aussicht ein Objekt mit hoher Grundschuld zu erwerben, eher unattraktiv ist. Andererseits, -findet sich ein Käufer- wird der Antragsteller mit dem Überschuss "belohnt" dafür, dass er das Objekt (welches noch nicht abbezahlt ist) per Zwangsversteigerung veräußert. Wieso muss der Antragsteller nicht die Restschuld bei seiner Bank aus dem Versteigerungserlös begleichen?
Ich frage mich, warum die Banken solchen Zwangsversteigerungen zustimmen. Haben sie irgendwelche Vorteile?
Danke schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen!