Löschung GS bei einer ZVS zur Auflös. einer Gemeinschaft
Verfasst: 27.02.2015, 17:42
Ich wende mich an Sie mit einem Sachverhalt, den ich juristisch nicht überlicke und hoffe auf einige Ansatzpunkte:
Ein Freund hat ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft erworben. Das grundstück war noch mit einer GS belastet, die Bank hatte jedoch auf dieses Recht verzichtet, was auch im GB eingetragen war. Folgende Versteigerungsbedingung war Bestandteil der Versteigerung: "Wenn die bestehenden Recte bei Wirksamwerden des Zuschlags nicht bestehen, hat der Ersteher Zuzahlung zu leisten."
Nach Wirksamwerden des Zuschlagbeschlusses, Zahlung des Barbetrags des geringsten Gebots und Eintragung des neuen Eigentümers (der nicht Alteigentümer war!) hat dieser die Löschung der Grundschuld nach einiger Zeit beantragt und diese ist dann auch tatsächlich auch geköscht worden und ins GB eingetragen worden.
Frage:
- Haben die Alteigentümer noch irgendwelche Rechte auf Zuzahlung?
- Ist die Löschung der GS rechtens?
- Ist die GS zu einer EIgentümerGS geworden, obwohl dies nicht eigetragen worden ist im GB?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare.
Ein Freund hat ein Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft erworben. Das grundstück war noch mit einer GS belastet, die Bank hatte jedoch auf dieses Recht verzichtet, was auch im GB eingetragen war. Folgende Versteigerungsbedingung war Bestandteil der Versteigerung: "Wenn die bestehenden Recte bei Wirksamwerden des Zuschlags nicht bestehen, hat der Ersteher Zuzahlung zu leisten."
Nach Wirksamwerden des Zuschlagbeschlusses, Zahlung des Barbetrags des geringsten Gebots und Eintragung des neuen Eigentümers (der nicht Alteigentümer war!) hat dieser die Löschung der Grundschuld nach einiger Zeit beantragt und diese ist dann auch tatsächlich auch geköscht worden und ins GB eingetragen worden.
Frage:
- Haben die Alteigentümer noch irgendwelche Rechte auf Zuzahlung?
- Ist die Löschung der GS rechtens?
- Ist die GS zu einer EIgentümerGS geworden, obwohl dies nicht eigetragen worden ist im GB?
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare.